Lastabwurf
Unter Lastabwurf versteht man das Trennen von Stromverbrauchern vom Stromnetz (Stromausfall) oder das Abschalten von einzelnen Stromerzeugungsanlagen. Er wird in der Regel automatisch ausgelöst, wenn die Netzstabilität gefährdet ist, bzw. eine Überlastung der Generatoren eines Kraftwerks droht. Bezogen auf das Stromnetz handelt sich also um eine Schutzmaßnahme, um einen drohenden Zusammenbruch des kompletten Netzes zu vermeiden und das Netz zu stabilisieren. Die Regeln für einen Lastabwurf sind von den Netzbetreibern festgelegt. Besondere Lastabwurfverträge gibt es mit einigen Großverbrauchern, wie zum Beispiel Kühlhäusern, die als Gegenleistung für einen günstigen Strompreis unter bestimmten Bedingungen ihren Verbrauch unterbrechen müssen.
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