Als Merit-Order wird die Einsatzreihenfolge von Kraftwerken bezeichnet, die sich an der Strombörse ergibt. Die Abfolge richtet sich nach den Kosten, zu denen das jeweilige Kraftwerk Strom erzeugen und vermarkten kann, d.h. zuerst kommen die Kraftwerke mit den niedrigsten Stromgestehungskosten zum Einsatz und am Schluss die teuersten.
Aufgrund der Abnahmepflicht für Strom aus Erneuerbaren Energien im Rahmen des EEG kommen diese Strommengen vorrangig zum Zuge. Dies wirkt sich an der Strombörse wie eine Absenkung der Stromnachfrage aus und senkt den Börsenstrompreis, da zunehmend die Stromerzeugung aus teureren konventionellen Kraftwerken verdrängt wird. Abgesehen von der Vorrangregelung wirkt sich die Stromerzeugung aus Erneuerbaren- Energien-Anlagen auch dadurch preissenkend aus, dass die Erzeugung aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit sehr niedrigen Grenzkosten verbunden ist, da keine Brennstoffe benötigt werden. Dieser Preis senkende Effekt der Erneuerbaren Energien auf den Strompreis wird Merit-Order Effekt genannt. Er reduziert die Einnahmen der Stromerzeuger und senkt die Kosten für Stromlieferanten und auch die Verbraucher, soweit die Lieferanten die Einsparungen weiterreichen.
Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hat den Merit-Order Effekt für das Jahr 2010 mit etwa 0,5 Cent pro Kilowattstunde beziffert. Insgesamt ergeben die Berechnungen eine Kostenersparnis durch den Merit-Order Effekt von etwa 2,8 Milliarden Euro im Jahr 2010. Für Industrieunternehmen, die voll von der Begrenzung der EEG-Umlage auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung profitieren, sind die Entlastungen durch den Merit-Order Effekt höher als die EEG-Umlage.
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