Der Begriff der „Wertschöpfung“ sowie der „kommunalen Wertschöpfung“ bezeichnet die Schaffung von ökonomischen Werten im Allgemeinen bzw. auf kommunaler Ebene. Eine Studie des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) berechnet die kommunale Wertschöpfung als Summe aus:
- den erzielten Gewinnen (nach Steuern) beteiligter Unternehmen,
- den Nettoeinkommen der beteiligten Beschäftigten und
- den auf Basis der betrachteten Wertschöpfungsschritte gezahlten Steuern.
Die „kommunale Wertschöpfung“ durch Erneuerbare Energien in Deutschland ist eine Teilmenge der gesamten Wertschöpfung, die durch Produktion, Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien induziert wird. Zieht man von der gesamten Wertschöpfung diejenigen Vorleistungen und Rohstoffe ab, die aus dem Ausland kommen, so verbleibt die Wertschöpfung, die dem nationalen Bezugsraum zuzurechnen ist. Die Wertschöpfung bei der Energiebereitstellung aus Erneuerbaren Energieträgern erfolgt zum großen Teil regional, wohingegen die Wertschöpfung der Energieversorgung aus importierten fossilen Energieträgern zu großen Teilen im Ausland stattfindet.
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