RED 3: Rückwirkende Treibhausgasminderungskriterien zerstören Investitions- und Vertrauensschutz!
Ab 2026 sollen alle Biogasanlagen ab einer Feuerungswärmeleistung von 2 Megawatt, die mindestens 15 Jahre in Betrieb sind, Treibhausgaseinsparungen in Höhe von 80 Prozent nachweisen, um z.B. eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten zu können. Weiterlesen »
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