Protest im Hambacher Forst weckt Interesse an Ökostrom
Von deutlich steigenden Vertragszahlen berichtet die Düsseldorfer NATURSTROM AG. „In der letzten Woche haben sich die Eingänge an neuen Anträgen bei uns verdoppelt. Dieser Effekt hat konkret mit dem Hambacher Wald zu tun“, so Unternehmenssprecher Tim Loppe. Denn es sei zu beobachten, dass rund ein Drittel der Neukunden, die seit dem Räumungsbeginn zu NATURSTROM wechselten, aus einem Umkreis von 50 km um den Hambacher Wald komme. Viele Neukunden wechseln zudem von RWE-Tochtergesellschaften oder den anderen großen Energiekonzernen zu NATURSTROM, so Loppe weiter.
Der Öko-Energieversorger befürwortet die Forderung mehrerer Umweltverbände, Rodungen im Hambacher Wald bis zur Entscheidung der Kohlekommission auszusetzen. Auch, falls die Kohlekommission nicht wie geplant ihre Ergebnisse bis Mitte Dezember vorlegen sollte. „Die Räumung des Hambacher Waldes torpediert die Arbeit der Kohlekommission und ist zum aktuellen Zeitpunkt eine unnötige Provokation“, kritisiert NATURSTROM-Vorstand Oliver Hummel. Zumal es ja längst Alternativen zur Braunkohleverstromung gibt. „Wind- und Solarstrom aus neuen Anlagen ist längst viel günstiger als Kohle- und Atomstrom aus neu errichteten Kraftwerken“, betont Hummel.
NATURSTROM unterstützt deshalb finanziell die rechtlichen Schritte des BUND NRW, mit denen eine Rodung des Hambacher Waldes noch verhindert werden soll. So setzt sich der BUND u. a. gegen die bergrechtliche Genehmigung des Tagebaus Hambach ein. „Entscheidend dabei ist, dass die Restflächen des Hambacher Waldes zwingend als FFH-Gebiet für das europäische Natura 2000-Schutzgebietsnetz hätten gemeldet werden müssen“, erläutert Dr. Thomas Krämerkämper, Vorstand im BUND NRW e.V. Die NRW-Landesregierung hatte dies unterlassen. Der BUND sieht hinter dieser Entscheidung vor allem die Motivation, die Fortführung des Tagebaus nicht zu gefährden. „Solche wirtschaftlichen Gründe dürfen bei der Auswahl der Gebiete jedoch keine Rollen spielen“, betont Krämerkämper. Das Verfahren liegt derzeit beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Es ist zu erwarten, dass die unterlegene Partei in Revision beim Bundesverwaltungsgericht gehen wird, weswegen mit einem Urteil in letzter Instanz nicht vor 2020 zu rechnen ist.
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