Erfolgreicher Ausbau Erneuerbarer Energien dank Einspeisevergütung
Den Rechtsrahmen dafür bildet auf europäischer Ebene die EU-Richtlinie 2009/28/EG. Sie gibt den Mitgliedstaaten verbindliche nationale Ausbauziele vor. Für Deutschland bedeutet das einen Anstieg des Anteils Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch (Strom, Wärme und Kraftstoffe) auf 18 Prozent im Jahr 2020.
Daraus leitet sich für den Stromsektor ein Wachstum von derzeit 20 Prozent auf mindestens 35 Prozent am Stromverbrauch ab. Zentrales und bisher sehr erfolgreiches Instrument, um dieses Ziel zu erreichen, ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Obwohl sich dieses Förderinstrument im internationalen Vergleich als effektiv und kosteneffizient erwiesen hat, wird es regelmäßig in Frage gestellt. Kritiker fordern stattdessen die Einführung von verpflichtenden Quoten Erneuerbarer Energien in Verbindung mit einem Zertifikatehandel, wovon sie sich ein effizienteres und kostengünstigeres Erreichen der Ausbauziele versprechen.
Dies widerspricht allerdings den bisherigen Erfahrungen in anderen Ländern und der Einschätzung von Unternehmen aus der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland. Der im EEG geregelte Einspeisevorrang für Strom aus regenerativen Quellen, die technologiespezifische, garantierte Vergütung und die Verpflichtung zum Netzanschluss bzw. Netzausbau sind hierzulande die entscheidenden Faktoren für den bisher erfolgreichen Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Auch der Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum EEG weist darauf hin. Eine Abkehr von diesen Kernelementen würde die Investitionssicherheit verringern und damit den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ausbremsen.
Worin liegen die Unterschiede der konkurrierenden Fördersysteme? Und wie wirken sie sich auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien aus? Dieses Papier gibt Antworten.
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