Tipps für Verbraucher im Notfall: Wasser im Pelletlager - was tun?

Berlin, 19. September 2024. Dauerregen, hohe Pegelstände und Überschwemmungen: In Österreich, Polen und Tschechien richteten die jüngsten Unwetter massive Schäden an. Für Deutschland – vor allem in Gebieten entlang der Donau, Neiße, Elbe und Oder – gibt es noch keine Entwarnung. Für Besitzer von Pelletheizungen stellt sich die Frage nach dem Schutz ihres Pelletlagers und nach Maßnahmen im Schadensfall. Wichtig: Im Gegensatz zu Heizöltanks geht von gefluteten Pelletlagern keinerlei Gefahr für die Umwelt aus.

Wie bei jeder Krise gilt auch in diesem Fall: Ruhe bewahren und mit Bedacht handeln. „Wasserschäden in Gebäuden sind nicht nur bei Hochwasserereignissen ein Thema, sondern treten regelmäßig auch durch Rohrbrüche oder beispielsweise nach Feuerwehreinsätzen auf“, weiß Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Pelletinstituts (DEPI). „Wenn generell ein Risiko für Überschwemmungen besteht, ist es wichtig, dass Pelletlager entsprechend positioniert und gestaltet werden. So kann ein Wassereintritt und das Aufquellen der Pellets vermieden werden“, erklärt er. Fachbetriebe der Pelletbranche, wie Lagerhersteller, Pellethändler und Heizungsbauer, haben umfangreiche Erfahrung im Umgang mit solchen Risiken und beraten Verbraucher dazu fachkundig.

Was ist im Ernstfall zu tun?

Ist dennoch Wasser in das Pelletlager eingetreten, muss schnell gehandelt werden. In der Regel beschränkt sich der Schaden auf unbrauchbar gewordenen Pellets. Diese müssen umgehend fachgerecht entsorgt und ausgetauscht werden. Für die Umwelt stellen nasse Pellets keine Gefahr dar. Für die weitere Nutzung sind sie jedoch unbrauchbar. Nach einer vollständigen Überflutung des Lagers kann es notwendig sein, ein Entsorgungsunternehmen zu beauftragen, da nicht alle Pellethändler die Pellets absaugen können.

Weitere Tipps und Maßnahmen hierzu finden Sie im DEPI-Infoblatt „Pelletlager bei Hochwasser“.

Sicherheitsmaßnahmen beachten

Bevor das Lager entleert wird, sollten alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. „Das Pelletlager sollte generell nicht betreten werden, dies gilt ganz besonders nach Havarie-Fällen“, warnt Bentele. Bei Überflutungen nehmen die Pellets das eintretende Wasser auf und ihr Volumen kann sich im Extremfall verdoppeln. Das übt enormen Druck auf die umgebende Lagerkonstruktion aus. Schäden an technischen Installationen und mechanischen Teilen, wie der Förderschnecke, erhöhen das Verletzungsrisiko zusätzlich.

Hilfe vom Fachbetrieb anfordern

Bei (Hoch-)Wasserschäden ist es wichtig, Heizungsbauer, Lageranbieter oder Pellethändler sofort zu kontaktieren. Die Heizung sollte nicht in Betrieb genommen werden, bevor sie von einem Techniker überprüft und gegebenenfalls repariert wurde. Vertrauenswürdige Unternehmen werden unter www.pelletfachbetrieb.de und enplus-pellets.de/unternehmen-finden aufgelistet.

Pressekontakt:

Anna Katharina Sievers
Leitung Kommunikation, Personal, Geschäftsstelle
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) | Deutsches Pelletinstitut GmbH (DEPI)
10117 Berlin, Neustädtische Kirchstraße 8
Tel.: 030 - 6881599-54| E-Mail: sievers@depv.de
www.depv.de, www.depi.de