Erneuerbare-Energien-Gesetz muss der flexiblen Kraft-Wärme-Kopplung eine Zukunft geben
Berlin, 9. Oktober 2023 - Heute stellten die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüro Bioenergie im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Vorschläge zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) vor. Kern des Vorschlagkatalogs ist eine grundsätzliche Neuausrichtung des Ausschreibungsdesigns, weg von einer Fokussierung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke, hin zu flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Laut der Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie haben die vergangen Ausschreibungsrunden für Biomethan sowie Biomasse klar gezeigt, dass das aktuelle Ausschreibungsdesign des EEG am Bedarf des Markts vorbei geht. Horst Seide, Präsident im Fachverband Biogas e.V. forderte die Politik daher auf, die mit dem EEG 2023 eingeführte Verengung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückzunehmen und den Schwerpunkt auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu legen. Die Ausschreibungsergebnisse der überzeichneten regulären Biomasse-Ausschreibung und der mehrmals fehlgeschlagenen Biomethan-Ausschreibungen zeigten, dass Projektierer an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen– betrieben mit Biogas, Biomethan oder Holz - interessiert sind, nicht aber an Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung. „Bei den im Ausschreibungsdesign vorgeschriebenen geringen Volllaststunden, in denen ein Biomethan-Peaker maximal betrieben werden darf, ist an eine sinnvolle Verwendung der Wärme gar nicht zu denken. Dabei sollte die Bundesregierung im Hinblick auf die längst überfällige Wärmewende Stadtwerken oder Betreibern lokaler Wärmenetze ermöglichen auch Biomethan einzusetzen, und zwar so, dass Strom und Wärme klimaneutral erzeugt werden können,“ so Seide.
Auch Bernhard Krüsken, Generalsekretär im Deutschen Bauernverband e.V., unterstrich die mangelhafte Ausgestaltung des aktuellen EEG 2023: „Eine immer stärkere Reduzierung des Anteils klassischer nachwachsender Rohstoffe bei gleichzeitig ausbleibender Vergütungsanhebung, die die Verwendung alternativer, aber teurerer Substrate kompensieren könnte, ist absurd. Hier sind intelligente Lösungen gefragt, die kleineren, dezentralen Anlagen eine Zukunftsperspektive eröffnet und gleichzeitig Kostensteigerungen – auch durch die Inflation – aufgreift. Langfristig können landwirtschaftlich geführte Biogasanlagen zu den aktuellen Konditionen keine Energie mehr produzieren. So läuft Deutschland Gefahr, einen wesentlichen erneuerbaren Energieproduzenten zu verlieren.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, stellte anschließend die Vorschläge der Branche im Detail vor. Den Fokus legte sie dabei insbesondere auf die Ausschreibungsvolumina sowie einiger Hemmnisse: „Das reguläre Biomasse-Ausschreibungsvolumen sollte nicht reduziert, sondern um die nicht in Anspruch genommenen Volumina der Biomethan-Ausschreibungen erhöht werden. Ebenfalls sind die Südquote oder die endogene Mengensteuerung schlichtweg ein unnötiger Bremsklotz. Wir brauchen zur Erreichung unserer Klimaziele alle erneuerbaren Potenziale und sollten diese nicht künstlich ausbremsen,“ empfahl Rostek. Nicht zuletzt müsse der Weg hin zu einer noch flexibleren Stromproduktion konsequent beschritten werden. „Der Flexibilitätszuschlag in der regulären Ausschreibung wie in der Biomethan-Ausschreibung muss an die Inflation angepasst werden, um weiteren Zubau von Flexibilität zu ermöglichen, so Rostek.
Diese und weitere Vorschläge zur Änderung des EEG 2023 sind auch auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.
Pressekontakt
Jörg Schäfer
Fachverband Biogas e.V.
Tel.: 030 27 58 179 15
joerg.schaefer@biogas.org
www.biogas.org
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