Bioenergie braucht kurzfristig Unterstützung, um die laufende Stilllegungswelle aufzuhalten und Flexibilitätspotenziale zu heben
Berlin 28.11.24. Heute endet die Frist der Verbändebeteiligung des Bundeswirtschaftsministeriums zum Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG). Leider lässt das BMWK die Gelegenheit verstreichen, wichtige gesetzliche Anpassungen vorzunehmen, um die laufende Stilllegungswelle im Bioenergieanlagenpark aufzuhalten und den Anlagenbestand für die Bereitstellung flexibler gesicherter Leistung zu nutzen. Um dies zu verhindern, muss die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Fraktionen mindestens eine Übergangslösung finden und das Ausschreibungsvolumen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zumindest für 2025 auf 1800 MW erhöhen sowie den Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen auf 120 Euro/kW anheben.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), unterstreicht zur aktuellen Situation: „Der vorliegende Gesetzesentwurf lässt vermuten, dass das Bundeswirtschaftsministerium nicht mehr plant, das von Robert Habeck angekündigte Biomassepaket in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Dabei sind Verbesserungen für die Stromerzeugung aus Biomasse, insbesondere im EEG, dringender denn je. Für hunderte Anlagenbetreiber endet in Kürze der EEG-Vergütungszeitraum und sie stehen vor der großen Sorge, ob sie ihren Betrieb in den nächsten Jahren noch fortsetzen können. Sie brauchen nun Gewissheit für die Fortsetzung des Betriebs und Investitionen in zukunftsfähige Anlagenkonzepte wie Wärmenetze oder in die Flexibilisierung von Biogasanlagen. Insofern es in dieser Legislaturperiode zu keinen umfassenden Verbesserungen im EEG mehr kommen sollte, muss die Bundesregierung zumindest als Übergangslösung das Ausschreibungsvolumen im EEG für das Jahr 2025 massiv anheben. Andernfalls gehen tausende Anlagen in den kommenden Jahren vom Netz. Zudem ist es notwendig für eine stärkere Flexibilisierung des Anlagenbetriebs bei Biogasanlagen den sogenannten Flexibilitätszuschlag auf 120 Euro pro kW zu erhöhen, um Biogasanlagen in die Lage zu versetzen, durch zusätzliche Gasspeicher und Blockheizkraftwerke ihre Produktion zu speichern und genau dann einzuspeisen, wenn weder die Sonne scheint noch der Wind weht.“
Beim Entwurf des KWSG selbst vermisst Rostek darüber hinaus ein entscheidendes Element: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Biomethan im KWSG nicht als erneuerbarer Brennstoff anerkannt wird. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zahlreiche Studien zeigen, dass Biomethan langfristig deutlich günstiger sein wird als Wasserstoff. Zudem ist Biomethan bereits heute verfügbar und in eine funktionierende Wertschöpfungskette integriert. Darüber hinaus sollten im KWSG auch andere erneuerbare Brennstoffe Berücksichtigung finden. Biomethan, synthetisches Methan, Holzgas und Wasserstoff sollten im Sinne der Technologieneutralität gleichbehandelt werden.“
Pressekontakt
Gerolf Bücheler
Geschäftsführer Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Tel. 0228 / 810 02 59
E-Mail: geisen@bioenergie.de
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