Biodieselverbrauch erneut stark rückläufig!
Berlin, 11. April 2025 - Im Dezember 2024 erreichte die
Biodieselbeimischung zur Erfüllung der Treibhausgas-Minderungsverpflichtung mit
90.800 t einen historischen Tiefststand. Im November waren noch ca. 107.000 t
beigemischt worden. Der Verbrauch von Biodiesel und Hydriertem Pflanzenöl (HVO)
sank nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im
Jahr 2024 auf rund 2,1 Mio. t und lag damit 20,6 % unter dem Vorjahr. Die Union
zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) fordert die neue
Bundesregierung mit Blick auf die erwartete Entwicklung auf, die
Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus bestimmten Abfallölen und -fetten
gemäß der Rohstoffkategorie Teil A des Annex IX der Erneuerbare
Energien-Richtlinie (RED II) im Zuge der anstehenden Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes abzuschaffen.
Die seit Monaten diskutierte Verschärfung der Betrugsprävention
könne nur dann wirksam sein, wenn mit der Doppelanrechnung die eigentliche
Ursache für Betrug und Verlagerungseffekte beseitigt werde, bekräftigt der
Verband. Die aktuelle Diskussion über unzureichend durchgeführte
Zertifizierungen beschädige das Vertrauen in die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Letzteres sei die Grundlage für das Geschäftsmodell, das mit der jährlich
steigenden Verpflichtung zur THG-Minderung grundsätzlich richtig und zukunftsweisend
angelegt sei. Allerdings unterlaufe die virtuelle Quotenerfüllung durch die
Doppelanrechnung den Klimaschutzbeitrag der Biokraftstoffe. Denn trotz einer
auf 9,35 % gestiegenen THG-Minderungsverpflichtung wird der absolute Beitrag
von Biokraftstoffen stagnieren bzw. sinken. Die UFOP erwarte, dass genau dies
das Ergebnis des Ende des Jahres von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) erwarteten Evaluations- und Erfahrungsberichts für das Jahr
2024 sein werde.
Vor diesem Hintergrund erteilt die Förderunion auch der bereits im EU-Recht verankerten Option einer Erweiterung der Rohstoffkulisse in Teil A des Anhangs IX eine Absage. Aufgenommen sollen der Zwischenfruchtanbau sowie der Anbau auf degradierten Flächen. Auch hier hinterlässt die EU-Kommission Regelungslücken, weil keine Kulturarten benannt oder entsprechende Kriterien für die erforderliche Zertifizierung vorgegeben werden. Die UFOP befürchtet Probleme analog zu den Biokraftstoffen aus Abfallölen und fordert stattdessen die Schaffung einer wirksamen Rückverfolgbarkeit und eine im wahrsten Sinne des Wortes funktionierende Unionsdatenbank. Die UFOP erhofft sich von der neuen Bundesregierung eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Verbänden der betroffenen Warenketten und den zuständigen Stellen. Ziel sei es, Probleme bestenfalls vorausschauend zu lösen, schlägt die UFOP vor.
Pressekontakt
Stephan Arens
UFOP e. V.
+49 (0)30/235 97 99 – 10
Email: s.arens@ufop.de
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