Nachhaltig warm: Neue Förderkondition für Heizen mit Erneuerbaren Energien

Heizungen verbrauchen im Haushalt die meiste Energie und verursachen damit am meisten CO2. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Welche Anreize schafft die Bundesregierung im Rahmen ihres Klimapakets, um hier den CO2-Ausstoß zu senken? Ein Überblick.

In deutschen Haushalten wird mehrheitlich mit fossilen Energieträgern geheizt: 47 Prozent nutzen Erdgas, 26 Prozent Öl zur Wärmeerzeugung (Quelle: BDEW „Wie heizt Deutschland?“ 2019). Will Deutschland seine Treibhausgasemissionen senken, muss hier einerseits ein Umdenken bei Verbraucher*innen stattfinden, und andererseits Anreize von der Politik gesetzt werden, auf erneuerbare Wärmequellen umzusteigen. „Der Wärmemarkt ist durch einen anhaltenden Modernisierungsstau und einen veralteten Bestand an fossilen Heizungen mit teils hohem Brennstoffeinsatz geprägt“, fasst Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), den Status Quo zusammen.

Die gute Nachricht ist: Mit dem Jahr 2020 sind neue, deutlich attraktivere Förderkonditionen in Kraft getreten, deren Grundlage das angepasste Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ist. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler*innen, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Person profitieren seit dem 1. Januar 2020, wenn sie in Heizungsanlagen investieren, die erneuerbare Wärme in Wohngebäuden oder auch in Nichtwohngebäuden nutzen.

Wichtige Neuerung: die Austauschprämie

Heizung_Copyright_Unsplash_GRAES_Magazine_72dpiFür effiziente und klimafreundliche Heizungen, die Umweltwärme, Holz oder Sonnenenergie nutzen, gibt es Investitionszuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Wird keine alte Ölheizung ersetzt gibt es 35 Prozent für Heizungen, die vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und 20 Prozent für Gas-Brennwertheizungen, die innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren mit erneuerbarer Wärme kombiniert werden.

Neue Ölheizungen werden überhaupt nicht mehr gefördert. Stattdessen erhalten Kund*innen, die eine alte Ölheizung ersetzen, eine um zehn Prozentpunkte erhöhte Austauschprämie für Ölheizungen. Sie beträgt 45 Prozent im Fall von erneuerbarer Wärme und 40 Prozent im Falle von Gas-Hybridheizungen, die einen Anteil von mindestens 25 Prozent Erneuerbaren Energien nachweisen müssen. „Ölheizungsbesitzer können bei einem Heizungstausch hin zu einem Erneuerbaren Heizungssystem ordentlich profitieren“, sagt Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) e.V. „Selbst der Einbau einer neuen Flächenheizung zur Steigerung der Effizienz wird gefördert. Diese Anreize sollten den Umstieg auf eine umweltschonende Heizung in vielen Fällen erleichtern, insbesondere angesichts der zu erwartenden steigenden Ölpreise und des Ölheizungsverbotes ab 2026. Wer noch mit Öl heizt sollte sich frühzeitig nach einer erneuerbaren Alternative erkundigen, um eine optimale und zukunftssichere Lösung zu erhalten“, empfiehlt Sabel.

Bild: GRÆS Magazine, Unsplash.com

Bezuschusst wird nicht nur die Heizungsmodernisierung in Bestandsgebäuden, sondern auch der Heizungseinbau in Neubauten, wo jedoch nur Holz- und Pelletfeuerungen mit einem Partikelabscheider oder mit Brennwerttechnik bezuschusst werden, sowie erdgekoppelte Wärmepumpen und Solarkollektoranlagen mit einer Mindestgröße von 20 Quadratmetern. Als Bestandsgebäuden gelten solche, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb war, das ersetzt oder unterstützt werden soll.

Neben der Umstellung auf eine prozentuale Anteilsförderung ist neu, dass auch die notwendigen Begleitmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten zählen. Dazu gehören bei der Wärmepumpe etwa Planungsleistungen, Bohrungen bei Erdsonden und Brunnen, Erdflächenkollektoren, Pufferspeicher und Abwasserwärmetauscher; bei Holz- und Pelletfeuerungen das Lager und Entnahmesysteme. Förderfähig sind auch der Ausbau und die Entsorgung des alten Kessels oder eines Öltanks. Dadurch summieren sich die Förderbeträge schnell zu fünfstelligen Beträgen.

Kombination mit anderen Technologien möglich

Die erweiterte Förderung lässt auch Kombinationen mit anderen Technologien zu. Ein Beispiel: Moderne Holz- und Pelletheizungen oder wassergeführte Pelletkaminöfen kombiniert mit einer weiteren erneuerbaren Technologie werden ebenfalls bezuschusst. Bei der Kombination einer Holz- oder Pelletfeuerung mit einer Solaranlage gibt es 35 Prozent beziehungsweise 45 Prozent, wenn die Ölheizung ausgetauscht wird. Neue Solarthermieanlagen allein werden mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Bei der Kombination einer Holz- und Pelletfeuerung mit einer Wärmepumpe erhalten alle Anlagenteile 35 beziehungsweise 45 Prozent Förderung. „Das MAP macht den Umstieg auf erneuerbare Wärmelösungen wirklich sehr attraktiv“, sagt auch Martin Bentele, Geschäftsführer beim Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband e. V. (DEPV). „Das gilt nicht nur für eine einfache Holz- und Pelletheizung oder Wärmepumpe, sondern auch für die Kombination dieser Technologien miteinander oder einer Solarthermieanlage. So gibt für jedes Gebäude eine passende und rentable Lösung, um eine alte Ölheizung zu ersetzen“, so Bentele.

CO2-Preis als i-Tüpfelchen

Die neuen Fördermöglichkeiten für Heizungen gehen Hand in Hand mit den anderen Bausteinen des Klimapakets für den Wärmemarkt. Dazu gehört etwa der CO2-Preis für fossile Brennstoffe. Die Einigung von Bund und Ländern sieht vor, dass der CO2-Preis bei Gebäuden im Januar 2021 mit 25 Euro pro Tonne startet. Er steigt dann schrittweise bis 2025 auf 55 Euro. Ziel ist es, dass klimafreundliche Technologien attraktiver werden als klimaschädliche. Für Hauseigentürmer*innen gilt daher: Das Heizen mit Heizöl, Erdgas und Kohlebriketts wird künftig durch die CO2-Steuer nach und nach teurer. „Die CO2-Bepreisung über den nationalen Emissionshandel ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Sabel. „Entscheidend ist jedoch, dass der Strompreis kurzfristig spürbar sinkt. Denn am Ende sind die Verbrauchskosten für den Kunden entscheidend und solange die Energiewende nur durch die Stromkosten finanziert wird bleibt das Heizen mit fossilen Energieträgern attraktiv – trotz der neuen Förderprogramme.“

Mehr Infos zu den neuen Förderkonditionen finden Interessierte auf der Bafa-Website

Verbraucher*innen, die sich zum Thema informieren wollen, finden auf der Website des Umweltbundesamts (UBA) hilfreiche Hinweise: https://www.umweltbundesamt.de/themen/mehr-klimaschutz-einer-neuen-heizung

Dieser Artikel ist im Renews, dem Newsletter der Agentur für Erneuerbare Energien, erschienen.

Kontakt:

Agentur für Erneuerbare Energien e.V.
Ilka Müller
Tel: 030 200535-45
E-Mail: i.mueller@unendlich-viel-energie.de