Abwärme in Niedersachsen hat Potenzial für bis zu 800.000 Haushalte

Hannover, 6. Februar 2025 - Für viele industrielle Produktionsprozesse wird Wärme benötigt - oftmals mehrere Hundert Grad warm. Am Ende der Prozesse bleibt Abwärme übrig mit weiterhin teils hohen Temperaturen – ein großes (Wärme-)Potenzial, das noch zu wenig genutzt wird. Die „Plattform für Abwärme“ der Bundesstelle für Energieeffizienz sammelt seit 2024 von Unternehmen die Daten zu gewerblichen Abwärmepotenzialen und hat diese am 15. Januar 2025 erstmals veröffentlicht. Die KEAN hat die Daten für Niedersachsen ausgewertet und eine Karte mit der regionalen Verteilung erstellt.

Niedersachsens Mehr als 2.600 Unternehmen haben zum Stichtag 1. Januar 2025 ihre Daten auf der Plattform für Abwärme eingearbeitet und insgesamt über 19.000 Abwärmepotenziale ausgewiesen - vor allem Unternehmen aus der Energiewirtschaft und der Schwer- und Chemieindustrie. Deutschlandweit wurde insgesamt eine jährliche Abwärmemenge von 160 Terrawattstunden gemeldet, die ein breites Temperaturspektrum aufweist. Mehr als 75 Prozent der gemeldeten Abwärmemenge stehen dabei durchgehend, also 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche, zur Verfügung.

Auf Niedersachsen entfallen rund 16,5 TWh, also etwas mehr als 10 Prozent. Über 300 Unternehmen in Niedersachsen bieten mit ihren Abwärmepotenzialen somit eine riesige Chance für die Wärmeversorgung! Denn die 16,5 TWh würden unter der Annahme eines jährlichen Wärmbedarfs von 20 bis 30 MWh ausreichen, um den Wärmebedarf von 500.000 bis 800.000 Einfamilienhäusern zu decken.

KEAN-Geschäftsführer Lothar Nolte: „Die Karte mit den Abwärmepotenzialen in Niedersachsen gibt den Kommunen vor Ort eine konkrete Idee davon, wo überschüssige Wärme vorhanden ist, die eventuell in benachbarten Betrieben oder für die Fernwärmeversorgung nutzbar gemacht werden kann. Die Bewertung der Potenziale sollte im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung erfolgen. Dazu sind die relevanten Akteure anzusprechen und zielgerichtet in die weiteren Planungen einzubeziehen.“

Hintergrund: „Plattform für Abwärme“
Grundlage für die Erhebung der Daten ist § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG). Es verpflichtet Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden ihre Abwärmedaten der Plattform für Abwärme zu melden.
Die Plattform führt jedoch nur die zur Verfügung stehenden Abwärmepotenziale auf – ob sich diese tatsächlich realisieren lassen, kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Pressekontakt

Christoph Linden
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
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