Einsatz von Biodiesel rückläufig - UFOP: Änderung des THG-Quotengesetzes muss Nutzung des Biokraftstoffpotenzials ermöglichen
Berlin, 10. Oktober 2024. Der Verbrauch von Biodiesel blieb in der ersten Jahreshälfte 2024 deutlich hinter der Vorjahresmenge zurück. Im gleichen Zeitraum nahm der Einsatz von Bioethanol zu.
Im Juni 24 nahm der Verbrauch an Biodiesel nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegenüber dem Vormonat um 3 % auf 197.700 t ab. Im Jahresvergleich ergibt sich ein deutlicher Rückgang von 14,6 %. Der Dieselverbrauch erreichte im Juni 2024 ein Volumen von 2,5 Mio. t. Dies sind zwar 4,7 % mehr als im Vormonat, das Vorjahresvolumen wird dennoch um 3,6 % verfehlt. Das drosselte den Beimischungsanteil deutlich, der mit 7,4 % unter den Halbjahresdurchschnitt rutscht und einen deutlichen Abstand zu den 8,3 % im Vorjahresmonat aufweist. Im ersten Halbjahr 2024 summierte sich der Verbrauch von Biodiesel zur Beimischung auf rund 1,2 Mio. t, 7,0 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Verbrauch von Dieselkraftstoff B7 belief sich auf gut 14,2 Mio. t und blieb damit knapp 5 % hinter dem Vorjahresvolumen zurück. Vor diesem Hintergrund ergibt sich nach Recherche der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) eine durchschnittliche Beimischung von 7,7 %, 0,2 Prozentpunkte weniger als im Vorjahreszeitraum.
Der Einsatz von Bioethanol nahm im Juni 24 ebenfalls ab. Mit 105.800 t wurden 2,1 % weniger verbraucht als im Vormonat. Die Beimischungsmenge Bioethanol reduzierte sich um 3,3 %, blieb aber 3,0 % über dem Vorjahresmonat, während der Einsatz in ETBE gegenüber dem Vormonat um 14,5 % zulegte. Allerdings wird das Volumen gegenüber Juni 2023 dennoch um 40,4 % verfehlt. Insgesamt summiert sich der Verbrauch von Bioethanol in der ersten Jahreshälfte auf 636.400 t und übertrifft das Vorjahresvolumen um fast 8,3 %. Gleichzeitig stieg der Einsatz von Ottokraftstoff in den ersten 6 Monaten um 0,7 %. In der Folge stieg der Beimischungsanteil um 0,5 Prozentpunkte auf 7,4 %.
Angesichts dieser Absatzentwicklung erwartet die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) einen weiter rückläufigen Absatz von Biodiesel bzw. HVO in Deutschland. Der Verband schätzt den Gesamtbedarf für das Jahr 2024 auf 2,4 Mio. t und damit in Höhe der Absatzmenge im Jahr 2019. Die gesetzliche Regelung sah in dem betreffenden Jahr eine THG-Quotenverpflichtung von 4,0 % vor (2024: 9,35 %), allerdings ohne die aktuell möglichen Optionen der Doppel- und Dreifachrechnung von Biokraftstoffen aus bestimmten Abfallölen bzw. für die E-Mobilität. Auch die Anrechnung der unter Betrugsverdacht stehenden sogenannten UER-Zertifikate war 2019 nicht möglich.
Mit Verweis auf die angekündigte Novellierung des Gesetzes zur THG-Quotenverpflichtung mit der Neufestsetzung der jährlich steigenden Quotenvorgaben fordert die Förderunion eine ambitionierte Anhebung der THG-Quotenverpflichtung zur Kompensation der Mehrfachanrechnung und des weiter notwendigerweise zunehmenden Anteils der E-Mobilität an der Verkehrsleistung. Da die Norm für Dieselkraftstoff die Zumischung von Biodiesel auf sieben Volumenprozent beschränkt und sich der Markt für B10 über öffentliche Tankstellen nicht erschließt, muss mit der anstehenden Gesetzesänderung eine Kraftstoffstrategie entwickelt werden, die insbesondere den Einsatz von Biodiesel im Schwerlastverkehr eröffnet. Andernfalls, so die Befürchtung der UFOP, werden deutsche Biodieselhersteller ihre Produktionsmenge verstärkt exportieren müssen. Damit wird Treibhausgasminderungspotenzial an andere Mitgliedstaaten verschenkt. Die einseitige Fokussierung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf paraffinische Kraftstoffe hält die UFOP daher für nicht sachgerecht. Vielmehr seien alle Erfüllungsoptionen in einem umfassenden strategischen Ansatz zu berücksichtigen, betont die UFOP unter Hinweis auf die Brückenfunktion, insbesondere der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse.
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Stephan Arens
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