Der Ausbau Erneuerbarer Energien ist politischer und gesellschaftlicher Konsens. Um eine nachhaltige Energiewende möglichst rasch zu bewältigen, werden die Erneuerbaren-Energien-Technologien staatlich gefördert. Die Förderlandschaft für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ist äußerst vielfältig. Neben den Programmen auf Bundesebene stellen auch die EU, verschiedene Bundesländer, Kommunen und Energieversorger Mittel zur Verfügung. Einen Überblick zu den jeweils aktuellen EU-, Bundes- und Länderprogrammen gibt die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen sind etwa über die Internetseiten des Bundesumweltministeriums (BMU), der KfW-Förderbank und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu erhalten.
Im Stromsektor ist das wichtigste Förderinstrument das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Durch Vorrang für Ökostrom und festgelegte Vergütungssätze für die erneuerbar erzeugte Elektrizität werden Investitionen in Erneuerbare Energien planbar gemacht und lohnen sich für Energieversorger wie Privatpersonen gleichermaßen.
Erneuerbare Wärme wird auf Bundesebene vorrangig über ein Marktanreizprogramm gefördert, mit welchem der Kauf von Technologien wie Solarthermie, Holzpellet- oder Hackschnitzelheizungen finanziell unterstützt wird. Darüber hinaus fördert das Marktanreizprogramm den Neu- bzw. Ausbau von Wärmenetzen, sofern sie mit Erneuerbarer Energie gespeist werden oder unter das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fallen. Zudem werden im Erneuerbare-Wärme-Gesetz Vorgaben zur Nutzung dieser Technologien in Neubauten gemacht. Teilweise gibt es auch zusätzlich auf Landes- und kommunaler Ebene Vorgaben und Förderinstrumente zur Nutzung erneuerbarer Wärme.
Biomasseanlagen, große thermische Solaranlagen und die Erschließung der Tiefengeothermie werden in Form von zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen gefördert. Beratung und Antragstellung laufen über die KfW-Förderbank im Rahmen des Förderprogramms „Erneuerbare Energien“.
Im Verkehrssektor erfolgt die Förderung Erneuerbarer Energien hauptsächlich über Mindestquoten für Biokraftstoffe, über Forschungsprogramme für alternative Antriebstechnologien und Kraftstoffe sowie über Elektromobilitätsförderungen.
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