Windkraft: Starkes Ergebnis vor befürchteter Flaute

RT_Windraeder_72dpiDie gute Botschaft vorweg: Im Vergleich zum Vorjahr stieg 2017 der Zubau-Anteil von Onshore-Windenergieanlagen um 15 Prozent. Dies entspricht einem (Brutto-)Zubau von 5.334 Megawatt (MW). Zum Jahreswechsel waren insgesamt 28.675 Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von 50.777 MW am Netz. Das gaben der Bundesverband Windenergie (BWE) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Ende Januar bekannt.

Im Bundesländervergleich verzeichnet Niedersachsen mit 1.436 MW und somit 26,9 Prozent der neu zugebauten Leistung den stärksten Zuwachs. Das Land liegt deutlich vorn, hat Nordrhein-Westfalen als Zweitplazierter einen Zubau-Anteil von 16,3 Prozent (870 MW). Mit einem Anteil von 10,3 Prozent (552 MW) liegt Schleswig-Holstein auf Platz drei.

In Baden-Württemberg sind 2017 die leistungsstärksten Windenergieanlagen errichtet worden. Im Ranking belegt das Bundesland mit einem Zubau-Anteil von 7,5 Prozent (401 MW) den fünften Platz. Der gute Wert ist vor allem der damaligen grün-roten Landesregierung zuzuschreiben, die den Beschluss fasste, stärker am Ausbau von Windkraftanlagen teilzunehmen. „Dafür erntet man nun die Früchte“, sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie, bei der Präsentation der Jahreszahlen 2017 der deutschen Windenergie an Land.

In Bayern ist seit 2014 eine stetig fallende Tendenz des Zubaus von Windkraftanlagen zu erkennen. Albers sieht dies im Zusammenhang mit der dortigen 10h-Regelung. Die Regelung besagt, dass der Mindestabstand eines Windrads zu Wohngebäuden dem 10-fachen der Anlagenhöhe entsprechen muss. Wurden 2014 noch 219 Windkraftanlagen-Bauanträge in Bayern gestellt, so waren es im vergangenen Jahr vier. „Insofern liegt es im Interesse der bayerischen Staatsregierung, darüber nachzudenken, wie dieses Land in die Energiewende weiter einsteigen kann“, so Albers.

Windenergiezubau (brutto) im Jahr 2017 in den Bundesländern, Status 31.12.2017 (Quelle: Deutsche WindGuard)

Quelle_Windenergiezubau brutto im Jahr 2017 in den Bundesländern_Status_31.12.2017

EEG für Sektorenkopplung öffnen
Zur Erreichung des in den Sondierungsgesprächen vorgeschlagenen Anteils von 65 Prozent Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis zum Jahr 2030, ist laut Windbranche eine nachhaltige Anpassung des Ausschreibungsvolumens für Onshore-Windenergie erforderlich. Matthias Zelinger, Geschäftsführer des Maschinenbau-Fachverbands VDMA Power Systems, fordert einen schnellen Einstieg in die Diskussion um einen  notwendig höheren Beitrag der Windenergie. „Auch weil Anfang der Zwanzigerjahre mit einem erheblichen Rückbau alter Anlagen zu rechnen ist“, so Zelinger bei der Präsentation der Jahreszahlen der Windenergie an Land.

Die in den Sondierungsgesprächen angekündigte Sonderausschreibung Wind an Land wird von den Verbänden begrüßt. Albers regt an, „die Aufteilung auf die einzelnen Ausschreibungsrunden am tatsächlich genehmigten Volumen auszurichten. Damit lässt sich zusätzlicher Klimaschutz mit Wettbewerb kombinieren.“ Zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erklärte Albers, der Verband sei im Gespräch mit der Bundesregierung, das Gesetz „weiter in Hinblick auf Sektorenkopplung zu öffnen, weil es Anfragen aus angrenzenden Märkten und auch aus der Industrie gibt“.

Drei Länder starten Bundesratsinitiativen
Für 2018 wird von den Verbänden ein Zubau von ca. 3.500 MW Leistung erwartet. In diesem Jahr sind vier Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land vorgesehen. Hierbei sollen jeweils 700 MW vergeben werden. Erstmals gibt es eine 400-MW-Ausschreibung für Windkraftanlagen an Land als auch Photovoltaik-Anlagen. Die Ausschreibung findet im Rahmen des EEG 2017 statt.

Weitere Ausschreibungen können in diesem Jahr folgen. So hat die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen eine Bundesratsinitiative gestartet. Das Ziel: Die Windkraft an Land in der Bundesrepublik um zusätzliche 1.400 MW zu erhöhen. Mit der Initiative soll ein Ausbaueinbruch bei der Windenergie vorgebeugt werden − gingen 2017 überwiegend Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften, die nach der EEG-Novelle 2017 das Privileg besitzen, sich mit dem Bau von Windkraftanlagen vier Jahre Zeit zu lassen. Anders als Nordrhein-Westfalen verlangt Niedersachsen in diesem Jahr eine Sonderausschreibung von 2.000 MW, die nicht mit dem Ausbau in den Folgejahren verrechnet werden sollen. Auch Baden-Württemberg startete eine Initiative. So sollen bereits im ersten Halbjahr 2018 bis Ende 2019 die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften ausgesetzt werden. „Dann müssen alle Bieter, die an den Ausschreibungen in den Jahren 2018 und 2019 teilnehmen wollen, eine Genehmigung für ihr Projekt vorweisen“, erklärt Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. Am 02. Februar wird über die Ausschreibungsinitiativen der jeweiligen Länder für 2018 im Bundesrat abgestimmt.

- Dieser Artikel wurde im Renews, dem Newsletter der Agentur für Erneuerbare Energien, veröffentlicht. -