Hünfelden

1. Die Kommune

1.1 Strukturelle und sozioökonomische Ausprägungen

In der hessischen Gemeinde Hünfelden im Taunus, südlich von Limburg, leben 9.706 Bürger*innen (Stand 1.1.2019). Mit einer Bevölkerungsdichte von 154 Einwohner*innen je Quadratkilometer ist die 62,7 Quadratkilometer große Fläche relativ dünn besiedelt. Die Gemeinde hat sich zu einer beliebten Wohngegend entwickelt. Über die Bundesstraße 417 verfügt sie über eine schnelle Anbindung an die Rhein-Main-Region mit den Oberzentren Frankfurt am Main, Wiesbaden und Mainz. Mit einem Pro-Kopf-Jahreseinkommen von 21.348 Euro liegt der Landkreis Limburg-Weilburg, zu dem Hünfelden gehört, etwas unter dem Landesdurchschnitt.

1.2 Lokale politische Entscheidungsstrukturen

Die Hünfeldener Gemeindevertretung setzt sich aus insgesamt 31 Mitgliedern zusammen. Die aktuelle Wahlperiode läuft von 2021 bis 2026. Im Zuge der letzten Kommunalwahl im März 2021 wurde die SPD erneut stärkste Kraft mit insgesamt 11 Sitzen, gefolgt von der CDU mit 10 Sitzen. Die restlichen acht Sitze entfallen auf die Freie Bürgerliste Hünfelden (8 Sitze) und die FDP (2 Sitze). Die Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer ist seit 2011 im Amt. Ihre aktuelle Amtszeit läuft noch bis 2023. Neben der Gemeindevertretung und der Bürgermeisterin gibt es noch den Gemeindevorstand, der sich aus der Bürgermeisterin und sieben Beigeordneten zusammen setzt. Er ist die ausführende Verwaltungsbehörde der Gemeinde und setzt die Beschlüsse der Gemeindevertretung um.

1.3    Politische Rahmenbedingungen für Windenergie in Hessen

Koalitionsvertrag (2019 – 2024)

  • Verbesserung der Bedingungen für Energiegenossenschaften und Bürgerenergiegesellschaften
  • Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche als Windvorranggebiete
  • Windkraft im Wald ermöglichen und Bereitstellung von landeseigenen Flächen
  • Beteiligung der Kommunen an den Pachteinnahmen

Landesentwicklungsplanung 2018

  • Für Räume mit ausreichenden natürlichen Windverhältnissen sind in den Regionalplänen Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie mit Ausschluss des übrigen Planungsraumes für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen
  • Zwei Prozent der Landesfläche sind für Windenergie auszuweisen  
  • Mindestabstand zu Siedlungsgebieten: 1.000 Meter
  • Vorranggebiete sollen die Errichtung von mindestens drei Windenergieanlagen ermöglichen
  • Keine Begrenzung der Bauhöhe von Windenergieanlagen
  • Die Abgrenzung eines ‚Vorranggebietes zur Nutzung der Windenergie‘ soll die kommunale Zusammenarbeit zur Teilhabe an der Wertschöpfung unterstützen

Regionalplan Mittelhessen

  • Ausweisung von 3,8 Prozent der Regionalplanfläche für die Windenergienutzung

WindEnergieDividende - Finanzielles Beteiligungsinstrument für hessische Kommunen

  • Benachbarte Kommunen können seit 2016 am wirtschaftlichen Ertrag aus der Verpachtung landeseigener Flächen im Staatswald für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen beteiligt werden.
  • Die Höhe der finanziellen Beteiligung beträgt 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrages. Die maximale Höhe der einzelnen Festsetzung bemisst sich am wirtschaftlichen Ertrag multipliziert mit der Anzahl der Windenergieanlagen im die Anspruchsberechtigung auslösenden Windpark. Löst ein Windpark mit den Standorten der Windenergieanlagen mehrere Anspruchsberechtigungen aus, werden die 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrags durch die Zahl der anspruchsberechtigten Gemeinden zu gleichen Teilen geteilt.


2. Die Erneuerbare-Energien-Projekte

2.1 Beschreibung des Fallbeispiels

Im April 2018 erhielt der Windpark die Genehmigung. Im April und Mai 2020 gingen die drei Anlagen ans Netz. Die Windenergieanlagen haben eine Nennleistung von jeweils 4,5 Megawatt (=13,5 Megawatt insgesamt). Sie produzieren zusammen rund 28,2 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr. Bei der Planung des Windparks achteten die Projektpartner zudem intensiv darauf, den Eingriff in den Wald so gering wie möglich zu halten. Die Standorte wurden im Bereich von Windwurfflächen und in geringerwertigen Waldbeständen geplant. Die Rodungsmengen liegen mit rund 400 Festmetern bei ungefähr einem Zwanzigstel der jährlichen Einschlagsmenge an Holz im Hünfeldener Gemeindewald. Diese Holzmenge entspricht in etwa einer gut bestockten Waldfläche in einer Größe von 1 Hektar.

2.2 Art der finanziellen Beteiligung

Die Betreibergesellschaft wurde in Form einer sogenannten Bürgerenergiegesellschaft gegründet, bei der die Mehrheit der Stimmrechte bei Bürger*innen vor Ort liegt. Im Zeitraum vom 12.09.2020 bis zum 10.10.2020 wurde hierzu allen volljährigen Bürger*innen mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Hünfelden eine Kommanditbeteiligung angeboten.

Die Eigenkapitalbeteiligung der Hünfeldener Bürger*innen beläuft sich auf insgesamt 1.050.000 Euro, was 30 Prozent des gesamten Eigenkapitals entspricht. Die minimale Beteiligung lag bei 1.000 Euro, die maximale 10.000 Euro.

2.3 Portrait des Projektträgers

Im Jahr 2013 gründete die Gemeinde Hünfelden zusammen mit einem regional ansässigen Projektentwickler, der Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH, die Projektierungsgesellschaft „Windpark Hünfeldener Wald GmbH“. Im Jahr 2015 kam die Naturstrom AG als Projektpartner hinzu. Die Kommune war von Anfang an, v.a. in Person der Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer, an der Projektierung beteiligt.

Die Betreibergesellschaft „Bürgerwindpark Hünfeldener Wald Gmbh & Co. KG“ setzt sich wie folgt zusammen: Bürger*innen: 30 Prozent, Gemeinde: 30 Prozent, Naturstrom AG: 30 Prozent und Land+Forst Erneuerbare Energien GmbH: 10 Prozent. Folglich ist der Windpark zu 60 Prozent in lokaler und zu 70 Prozent in regionaler Hand. Nur die Naturstrom AG, mit 30 Prozent Anteil, ist ein Unternehmen, deren Sitz nicht in der Kommune liegt.

Den Steckbrief von Hünfelden finden Sie hier auch im PDF-Format.