Palmölimporte der EU weiter rückläufig
Berlin, 12. November 2025 – Die Palmölimporte in die EU-27 sind weiter rückläufig. Dies bestätigen die Importzahlen der EU-Kommission. Grund für den Rückgang ist der Ausschluss von Biokraftstoffen aus Palmöl für die Anrechnung auf nationale Quotenverpflichtungen. Gleichzeitig steigt der Import von Abfallölen und -fetten zur Kraftstoffherstellung.
Nach Angaben der EU-Kommission importierte die Europäische Union zwischen dem 1. Juli und 2. November 2025 knapp 958.000 t Palmöl – ein Minus von rund 20 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Malaysia behauptete sich mit 272.000 t und einem von Anteil 28 % als wichtigster Lieferant und konnte seine Ausfuhren gegenüber dem Vergleichszeitraum leicht steigern. Indonesien folgte mit 261.000 t, lieferte jedoch spürbar weniger.
Auf der Abnehmerseite blieben die Niederlande führend als zentrale Drehscheibe im europäischen Palmölhandel und wichtiger Standort der Biokraftstoffproduktion. Mit 353.000 t nahmen die Niederlande rund 12 % mehr Palmöl auf als im Vorjahreszeitraum. Italien belegte mit 303.000 t den zweiten Platz unter den Importländern; das entspricht einem Rückgang von 8 %. Griechenland verzeichnete mit -91 % den stärksten Rückgang, gefolgt von Schweden (-37 %) und Dänemark (-30 %). Deutschland importierte 78.000 t und damit 13 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Belgien und Spanien erhöhten dagegen ihre Importmengen leicht. Nach Recherchen der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) gehörten sie damit neben den Niederlanden zu den wenigen EU-Ländern mit einem positiven Importtrend.
Aus Sicht der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) ist der sich verstetigende Rückgang der Importe das Ergebnis der grundsätzlich kritischen öffentlichen Diskussion über Palmöl, die bereits zur Beendigung der Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl auf die Quotenverpflichtungen in einigen EU-Mitgliedsstaaten geführt hat. Bis 2030 muss dies in der gesamten EU umgesetzt sein. Gleichzeitig ist an den Zahlen klar abzulesen, dass als Kompensation für die Rückgänge bei Palmöl der Importbedarf von Abfallölen und -fetten zur Herstellung von Biodiesel und HVO gestiegen ist, die je nach Abfallkategorie zweifach auf nationale Quotenverpflichtungen angerechnet werden können. Diese Doppelanrechnung hat einen Betrugsanreiz geschaffen und hat gleichzeitig virtuelle THG-Quoten generiert, die nicht auf das Klimaschutzziel im Verkehrssektor angerechnet werden können.
Diesem klimapolitischen Unsinn muss schnellstmöglich ein Ende gesetzt werden, bekräftigt die UFOP und begrüßt deshalb die im Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des THG-Quotengesetzes vorgesehene Abschaffung der Doppelanrechnung.
Die UFOP kritisiert in aller Schärfe, dass der Gesetzentwurf auch in der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts nicht beschlossen worden ist und das parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens damit immer noch nicht eingeleitet werden konnte. Die Förderunion erwartet vom Bundeskanzleramt, hier endlich durchzugreifen – schließlich geht es auch darum, ein dem Ansehen der Bundesrepublik schädliches Anlastungsverfahren der EU-Kommission zu vermeiden.
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