THG-Effizienzwettbewerb verringert Biokraftstoffbedarf
Berlin, 31. Januar 2024 - Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) nimmt den kürzlich von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlichten Evaluations- und Erfahrungsbericht 2022 zum Anlass, auf die Wirkung des im THG-Quotengesetz verankerten schrittweisen Anstiegs der THG-Minderungsverpflichtung hinzuweisen, die von aktuell 9,25 Prozent auf 25 Prozent in 2030 ansteigen wird. Der Bericht der BLE bestätigt erneut den Effizienzwettbewerb der zertifizierten Treibhausgasminderung bei Biokraftstoffen.
Mit ca. 1,6 Mio. t betrug der Anteil der Biokraftstoffe aus Abfallölen und Reststoffen, die auf die THG-Quotenverpflichtung angerechnet wurden, etwa 60 Prozent am Inlandsverbrauch. Mit 0,6 Mio. t blieb der Anteil von Biokraftstoff aus Rapsöl im Vergleich zu 2021 unverändert, gleichzeitig reduzierte sich der Anteil von Biokraftstoffen aus Palmöl von 0,76 Mio. t auf etwa 0,25 Mio. t. Der Gesamtabsatz für die Quotenanrechnung blieb bei einer von 6 auf 7 Prozent erhöhten Quotenverpflichtung mit ca. 2,7 Mio. t praktisch unverändert. Die UFOP führt diese Entwicklung auf die unterschiedliche Emissionseinsparung der verwendeten Rohstoffe zurück. Der BLE-Bericht weist für Biokraftstoffe aus Abfällen eine THG-Minderung von etwa 91 Prozent und für Rapsöl von 81 Prozent aus. Ein weiterer Grund ist die gesetzliche Regelung, dass mit dem Jahr 2023 Biokraftstoffe aus Palmöl nicht mehr auf die nationale THG-Quotenverpflichtung angerechnet werden können. Der Verdrängungseffekt durch abfallölbasierte Biokraftstoffe führt wiederum dazu, dass hierzulande produzierte Biokraftstoffmengen aus Rapsöl exportiert werden müssen. Deutschland exportierte 2022 etwa 2,34 Mio. t (2021: 2,10 Mio. t) und importierte 1,34 Mio. t (2021: 1,04 Mio. t). Für das Quotenjahr 2023 erwartet die UFOP bei einer auf 8 Prozent erhöhten THG-Minderungsverpflichtung mit 2,7 Mio. t einen unveränderten Absatz.
Die UFOP erwartet mit Blick auf die im Januar 2024 geschaffene Unionsdatenbank der EU-Kommission eine analoge transparente Berichterstattung für alle Mitgliedsstaaten. Im Unterschied zur nationalen Datenbank „Nabisy“ müssen sich hier alle Unternehmen der Warenkette, beginnend auf der Stufe des Erfassungshandels bzw. der Sammler von Abfallölen, registrieren. Dieser Prozess findet aktuell statt und stellt die erstmals betroffenen Unternehmen vor große Herausforderungen, zumal die EU-Kommission die Erstellung der Datenbank und die Schulungen als Dienstleitung vergeben hat. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die EU-Kommission diese hoheitlichen Aufgaben nicht selbst umsetzt. Die UFOP fordert deshalb die gleichzeitige Beibehaltung der BLE-Datenbank Nabisy.
Der BLE-Bericht 2022 ist erhältlich unter: www.ble.de/DE/Themen/Klima-Energie/Nachhaltige-Biomasseherstellung/Informationsmaterial/informationsmaterial_node.html
Pressekontakt
Stephan Arens
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V.
Tel.: 030 235 97 99 10
s.arens@ufop.de
www.ufop.de
Social Media