BEG-Novelle: Nachträgliche Verschärfung des Heizungsgesetzes über Förderkulisse dringend verhindern
Berlin, 26. September 2023 - Heute endet die Stellungnahmefrist zur Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche als wichtigste Fördermaßnahme zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien finanziell unterstützen soll. Die Ausgestaltung der Förderkulisse benachteiligt jedoch einzelne biogene Erfüllungsoptionen des GEG.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert: „In der jüngst verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden zurecht alle diskriminierenden technischen Anforderungen, unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben sowie Dopplungen zu anderen Rechtsgrundlagen gestrichen. Ziel des Parlaments war eine breite Auswahl unterschiedlicher sozialverträglicher Erfüllungsoptionen, die es den Bürgern und Bürgerinnen ermöglichen beim Einbau einer neuen Heizung die 65% Anforderung auf die bestmögliche sowie günstigste Art und Weise zu erfüllen.
Vollkommen unverständlich ist jedoch die Vorgehensweise des Wirtschaftsministeriums, einige im parlamentarischen Prozess gestrichenen Anforderungen nun als Voraussetzung für eine Förderung in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) zu verankern. So soll beispielsweise nur dann ein Förderanspruch beim Einbau einer Holzheizung bestehen, wenn diese mit einer Solarthermie-, Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe kombiniert wird.
Selbstverständlich kann eine Kombination verschiedener Heizungssysteme unter den richtigen Bedingungen vor Ort sinnvoll sein, doch muss hier ebenfalls eine Einzellösung förderfähig sein. Im Rahmen der GEG-Novelle wurde von der Bundesregierung klargestellt, dass die Holzenergie auch als alleinige Erfüllungsoption für das 65 % erneuerbare Energien Ziel gilt. Eine Verschärfung des Heizungsgesetzes durch die Hintertür gilt es mit Blick auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung des GEG und für schnellen Kilmaschutz im Gebäudesektor dringend zu verhindern.“
Weitere Vorschläge zu nötigen Anpassungen am BEG finden Sie in unserer eingereichten Stellungnahme des Hauptstadtbüro Bioenergie.
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Bernd Geisen
Pressesprecher Bundesverband Bioenergie e.V.
Tel.: 02 28 810 02 59
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