Generalzolldirektion: Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe 2022 um 930 Prozent übererfüllt

Die Mineralölindustrie hat den ihr gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteil an fortschrittlichen Biokraftstoffen im Jahr 2022 um rund 930 Prozent übererfüllt. Mit einer Gesamtminderung von 8,79 Prozent haben die Mineralölunternehmen auch die Vorgaben der Treibhausgasquote (THG-Quote) von sieben Prozent deutlich überschritten. Dies geht aus einer aktuellen Meldung der Generalzolldirektion (GZD) hervor. Mineralölunternehmen sind verpflichtet, mindestens 0,2 Prozent der von ihnen in den Kraftstoffmarkt gebrachten Energie mit fortschrittlichen Biokraftstoffen abzudecken. Ihre Treibhausgaseinsparungen können doppelt auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn mehr fortschrittliche Biokraftstoffe eingesetzt werden, als es der gesetzliche Mindestanteil vorgibt. Alternativ kann die Mineralölindustrie die über die Verpflichtung hinausgehenden Mengen auch auf die Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe im folgenden Jahr übertragen. Durch die große Übererfüllung können fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus bestimmten Abfall- und Reststoffen produziert werden müssen, andere Erfüllungsoptionen wie Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse oder e-Fuels zukünftig verdrängen. Es würden dann physisch weniger CO2-sparende Alternativen zu fossilen Kraftstoffen eingesetzt.

„Es ist offenkundig, dass die THG-Quote für Transport-Kraftstoffe deutlich angehoben werden muss, um dem großen Angebot der fortschrittlichen Biokraftstoffe Rechnung zu tragen und einen Anreiz für mehr Erneuerbare im Straßenverkehr zu bieten. Andernfalls ist zum einen der Absatz der im Markt etablierten Biokraftstoffe gefährdet. Zum anderen bietet nur eine ambitionierte Höhe der THG-Quote Raum für e-Fuels und andere neue Erfüllungsoptionen“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Mit der von der GZD gemeldeten Übererfüllung des Jahres 2022 kann die Mineralölindustrie die Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe bereits für die Jahr 2023, 2024 und zu erheblichen Anteilen für 2025 erfüllen. Alle weiteren in diesen Jahren auf den Markt kommenden fortschrittlichen Biokraftstoffe könnten also doppelt angerechnet werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil steigt bis 2030 auf 2,6 Prozent an.

Die immense Übererfüllung der Mindestquote kommt unter anderem zustande, weil chinesischer Biodiesel nach Deutschland importiert wurde, der mit hoher Wahrscheinlichkeit fälschlich als fortschrittlich deklariert wurde. Es handelt sich dabei mutmaßlich um Biodiesel aus Palmöl, der in Deutschland ausgeschlossen ist. „Die Zertifizierung fortschrittlicher Biokraftstoffe ist unzureichend, insbesondere in Ländern, die unabhängige behördliche Kontrollen nicht zulassen. Europäische Kommission und Bundesregierung müssen reagieren und die gesetzlichen Vorgaben deutlich verschärfen. Fehlverhalten von Marktteilnehmern muss spürbare Konsequenzen haben, schwarze Schafe sind zu bestrafen“, sagte Baumann.

Biokraftstoffe, e-Fuels und Elektromobilität werden durch die THG-Quote gefördert. Die Quote schreibt den Mineralölunternehmen die Minderung des Treibhausgasausstoßes ihrer Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz vor. Referenzwert ist der CO2-Ausstoß von fossilem Benzin und Diesel des Jahres 2010. Die verpflichteten Unternehmen können auch Treibhausgasminderungen untereinander handeln. Der Preis für eine Tonne CO2-Minderung hat sich im vergangenen Jahr mehr als halbiert (von rund 400,- Euro auf unter 150 Euro). Von diesem Verfall ist nicht nur die Biokraftstoffindustrie, sondern auch jeder Halter eines Elektroautos betroffen. Denn sie können die von ihrem E-Auto erzielten Treibhausgasminderungen an die Mineralölindustrie verkaufen.

Link zu den Statistiken der Generalzolldirektion


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