BNetzA: Fristverlängerung schafft Planungssicherheit für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung
Die Bundesnetzagentur hat die Frist für die Ausstattung von Windenergieanlagen an Land mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung nun vom 30.06.2021 auf den 31.12.2022 erneut verlängert. Für die Offshore Windenergie wird die Frist auf den 31.12.2023 festgelegt. Weiterlesen »
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