Palmölimporte in die Europäische Union schrumpfen weiter

Berlin, 18. Dezember 2024. Der Palmölbedarf der EU schwindet weiter. Diese Entwicklung bestätigen erneut die Importzahlen der EU-Kommission. Hintergrund sind unter anderem die EU-Vorgaben zum Nachweis entwaldungsfreier Lieferketten.

Zwischen dem 01.07.2024 und 10.12.2024 importierte die EU-27 knapp 1,4 Mio. t Palmöl und damit 16 % weniger als noch im Vorjahreszeitraum. Wichtigstes Herkunftsland bleibt Indonesien mit knapp 476.000 t und einem Anteil von 35 %, gefolgt von Malaysia mit 286.000 t. In beiden Fällen bleiben die Liefermengen deutlich hinter denen in den Monaten Juli bis Dezember 2023 zurück. Die größte Menge importierte Italien mit einer Steigerung von 8 % auf 478.000 t. Auf Platz 2 der größten Importeure folgen die Niederlande als zentrale Drehscheibe für den Weiterexport in andere Mitgliedsstaaten. Allerdings ist die Niederlande auch ein wichtiger Standort für die europäische Produktion von Biokraftstoffen. Mit 414.000 t bezog das Land rund 11 % weniger Palmöl als noch im Vorjahreszeitraum.

Den deutlichsten Rückgang verzeichnet Spanien, welches seine Einfuhren mit 140.000 t mehr als halbierte; Schweden bezog rund 39 % weniger. Andere EU-Mitgliedsstaaten steigerten ihre Importe dagegen. Nach Recherche der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) zählt dazu neben Griechenland, Frankreich und Dänemark auch Deutschland. Mit 115.000 t erhielt die Bundesrepublik bislang 32 % mehr Palmöl als im Zeitraum des Vorjahres.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) weist darauf hin, dass gestiegene Importe von Abfallölen die entsprechenden Palmölmengen praktisch in allen Mitgliedsstaaten verdrängt haben. Die umfangreichen Einfuhren von Abfallölen seien allerdings auch Gegenstand einer kritischen Betrachtung, weil deren Herkunft auch Palmöl sein könne. Die Förderung der Nutzung von Abfallölen führe damit auch zu einem Sogeffekt bei Palmöl. Deshalb sehe die RED II eine Deckelung von Biokraftstoffen aus Abfallfetten gemäß Annex IX Teil B der RED II auf 1,7 % vor; in Deutschland sei die Grenze mit Zustimmung der EU-Kommission auf 1,9 % festgelegt worden. Diese Begrenzung werde mit dem Förderanreiz der Doppelanrechnung für Abfallöle gemäß Annex IX Teil A praktisch umgangen, so die Förderunion. Der damit ausgelöste Betrugsanreiz habe eine Debatte zur Verschärfung der Zertifizierungs- und Überwachungsanforderungen ausgelöst. Mit Blick auf die neue Bundesregierung fordert die UFOP, diesen Anreiz zu überdenken und stattdessen als Steuerungsinstrument zur Förderung der heimischen Bio-Methanproduktion zu reformieren. Die Doppelanrechnung komme dann in der heimischen Landwirtschaft und nicht bei Biodieselherstellern in Asien an, betont die UFOP.

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Stephan Arens
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