Sondierungserfolg: Geplanter Bioenergie-Ausbau muss in Koalitionsverhandlungen konkretisiert werden
Berlin, 10.03.25. CDU, CSU und SPD haben ihre Sondierungen abgeschlossen. Die Parteispitzen einigten sich darauf, das Stromangebot auch durch einen Ausbau der Bioenergie auszuweiten. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), getragen vom Bundesverband Bioenergie e. V. (BBE), dem Deutschen Bauernverband e. V. (DBV), dem Fachverband Biogas e. V. (FvB) und dem Fachverband Holzenergie (FVH), appelliert an die Parteien, diese Einigung in den Koalitionsverhandlungen weiter zu konkretisieren und um weitere wichtige Maßnahmen für die Bioenergie zu ergänzen.
„Die Ankündigung, die Stromerzeugung aus Bioenergie in der neuen Legislaturperiode weiter auszubauen, ist ein sehr guter Start in die Koalitionsverhandlungen. Damit wird direkt eine Maßnahme aus dem „Bezahlbare-Energie-Aktionsplan“ aus dem Clean Industrial Deal adressiert, der einen Ausbau von Biogas/Biomethan fordert, um unabhängiger von Gasimporten zu werden,“ kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des HBB, die Sondierungsergebnisse. „Bei dieser vagen Ankündigung darf es jedoch nicht bleiben. Vielmehr muss das Potential der Bioenergie auch im Wärme- und Verkehrsbereich adressiert werden. Der große Handlungsbedarf bei der Bioenergie sollte im Koalitionsvertrag explizit benannt und konkrete Maßnahmen festgehalten werden.“
So muss es aus Sicht der Bioenergieverbände zwingend Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geben. Sandra Rostek gibt zu bedenken: „Mit dem im Januar vom Bundestag verabschiedeten „Biomassepaket“ wurden im EEG zwar wichtige Verbesserungen für die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas und Holzenergie vorgenommen, doch wurden gleichzeitig ambitionierte Anforderungen an den Anlagenbetrieb eingeführt, die zum Teil zu kurzfristig greifen und für manche Anlagen ohne einen Übergangszeitraum nicht umsetzbar sind oder zum Teil auch über das Ziel hinausschießen.“ So braucht es Übergangsregeln für bestehende Anlagen, deren EEG-Vergütung bereits 2025 oder 2026 ausläuft, Erleichterungen für Kleinanlagen, güllebetonte Biogasanlagen und wärmegeführte Anlagen sowie eine Anhebung der EEG-Ausschreibungsvolumina für die Jahre ab 2027. Laut der Verbände sollte auch die unsinnige Diskriminierung bestimmter Substrate durch den erneut abgesenkten Maisdeckel grundsätzlich überdacht werden. Bei der Ausgestaltung des neuen Strommarktdesigns muss die Bioenergie zwingend mitgedacht werden.
„Unverzichtbar ist darüber hinaus, Bioenergie in allen Regelwerken mit anderen erneuerbaren Energien komplett gleichzustellen und unverhältnismäßige Diskriminierungen von Holzenergie und Biogas abzubauen,“ mahnt Rostek an. Das betrifft insbesondere Anreizsysteme, regulatorische Anforderungen und die Förderprogramme für Wärmenetze und industrielle Prozesswärme.“
Zudem müssten verbesserte Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe und Biomethan geschaffen werden. „Es braucht von der nächsten Bundesregierung neben einer ambitionierten Umsetzung der RED III im Verkehrssektor und Erleichterungen der Biomethaneinspeisung auch ein aktives und wirkungsvolles Handeln gegen Betrug bei Importen und ausländischen Klimaschutzprojekten! Betrugsfälle müssen konsequent aufgeklärt und der entgangene Klimaschutz nachgeholt werden,“ ergänzt Rostek.
Werden die von Bioenergieverbänden angesprochenen Maßnahmen in der neuen Legislatur angegangen, reduziert sich automatisch der Bedarf an fossilen Energieträgern, so dass von Grund auf weniger zusätzlich Gaskraftwerke benötigt oder diese mit Grünen Gasen versorgt werden können. „Bei geeigneten Rahmenbedingungen können allein im Biogasbereich bis 2030 12 GW gesicherte Leistung bereitgestellt werden, perspektivisch sogar 24 GW,“ schließt Rostek
Die 10 wichtigsten Empfehlungen der Bioenergiebranche für den Koalitionsverhandlungen sind auf der Webseite des HBB unter folgendem Link zu finden.
Pressekontakt
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Bernd Geisen
Geschäftsführer
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E-Mail: geisen@bioenergie.de
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