Zustimmung für die Energiewende sichern: Wie die Bundesländer die Akzeptanz neuer Wind- und Solarparks stärken

Berlin, 06. Juli 2023 – Solarparks und Windenergieanlagen sind tragende Pfeiler der Energiewende. Doch beim Bau neuer Anlagen kommt es vor Ort immer wieder zu Interessenkonflikten und Widerständen, auch wenn die allgemeine Zustimmung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien konstant sehr hoch ist. Die Bundesländer spielen eine Schlüsselrolle, diese Konflikte zu moderieren, Aufklärungsarbeit zu leisten und für eine faire Beteiligung der Bürger*innen und Kommunen zu sorgen. Ein neues Hintergrundpapier gibt einen Überblick, was die Länder unternehmen, um die Zustimmung für neue Projekte vor Ort zu sichern.

Die Umfragen der Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (AEE) und der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) zeigen regelmäßig, dass sich in Deutschland eine überwiegende Mehrheit für neue Windenergieanlagen und Solarparks ausspricht. Die Zustimmung ist dort höher, wo Menschen bereits Erfahrungen mit Anlagen im direkten Wohnumfeld machen konnten. Auch in den Bundesländern verzeichnet der Ausbau der Erneuerbaren Energien hohe Zustimmungswerte zwischen 75 und 89 Prozent, wie Umfragen der Hertie School zeigen. Diese große allgemeine Akzeptanz bedeutet jedoch nicht, dass es auf lokaler Ebene nicht zu Widerständen kommen kann: Hier wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Bürger*inneninitiativen und Klagen teilweise deutlich verlangsamt.

„Um die Gegner*innen zu überzeugen und die Vorteile der Projekte deutlich zu machen, sind politische und wirtschaftliche Teilhabe von entscheidender Bedeutung. Hier können die Bundesländer flankierend zur Bundespolitik einiges bewegen und gestalten“, sagt Dr. Robert Brandt, Geschäftsführer der AEE. Tatsächlich sind alle Bundesländer aktiv, um mit geeigneten Maßnahmen die Akzeptanz Erneuerbarer Energien zu stärken. Die Wahl der Instrumente ist sehr vielfältig. Diese reichen von Dialog- und Konfliktschlichtungsformaten und Informationskampagnen bis hin zur wirtschaftlichen Beteiligung der Kommunen und Bürger*innen.

Gesetze, Anreize und Fonds - so wird Beteiligung Realität

Hinsichtlich finanzieller Teilhabe machte Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz den Anfang. Das Gesetz schreibt die Beteiligung der Kommunen und Bürger*innen verpflichtend vor. Die Firmen können den Gemeinden und Anwohner*innen im Umkreis von fünf Kilometern mindestens 20 Prozent der Anteile zum Kauf oder Ausgleichszahlungen aus den Stromerlösen anbieten. Alternativ können sie auch Sparprodukte wie Sparbriefe, Festgeldanlagen oder einen verbilligten Stromtarif anbieten. In Brandenburg gibt es ebenfalls eine Pflicht zur finanziellen Beteiligung. Hier gilt seit 2019 das Windenergieanlagenabgabengesetz. Die Betreiber müssen für jedes Windrad 10.000 Euro pro Jahr an die Gemeinden im Umkreis von drei Kilometern zahlen. In Niedersachsen soll die freiwillige Zahlung nach § 6 EEG 2023, wonach Windparkbetreiber pro erzeugter Kilowattstunde 0,2 Cent an die Kommune entrichten können, zukünftig verpflichtend werden. In Thüringen erhalten Windparkbetreiber einen Anreiz, die Bürger*innen und Kommunen vor Ort finanziell von den Einnahmen profitieren zu lassen, indem sie das Siegel „Faire Windenergie“ erhalten. Schleswig-Holstein fördert seit 2018 Bürger*innenenergieprojekte in der Startphase über einen sogenannten Bürgerenergiefonds.

Bundesländer nutzen verschiedene Instrumente

Außerdem wurden in manchen Bundesländern besondere Regelungen für Standorte in den landeseigenen Forsten erlassen. So erhalten in Baden-Württemberg Anbieter, die eine Beteiligung gewährleisten, bei gleichwertigen Angeboten prioritär den Zuschlag. In Hessen profitieren Kommunen über die „WindEnergieDividende“. Kommunen, innerhalb deren Stadt- oder Gemeindegrenzen Windenergieanlagen im Wald errichtet werden, erhalten vom Land 20 Prozent der Pachteinnahmen.

Rheinland-Pfalz ist bislang das einzige Bundesland, in dem es sogenannte Solidarpakte gibt: Kommunen, auf deren Flächen Windenergieanlagen gebaut werden, zahlen einen Teil ihrer Pachteinnahmen in einen Fonds. Dieser wird an alle Kommunen verteilt, in deren Nähe und Sichtachsen sich die Windräder befinden. So sollen auch die angrenzenden Kommunen profitieren, auf deren Gemarkung sich keine Windräder drehen und die selbst über keine geeigneten Flächen für Erneuerbare Energien verfügen.  

In Bayern sind die „Regionalen Windkümmerer“ ein zentraler Baustein der Akzeptanzförderung. Sie beraten und unterstützen die Kommunen bei Energiewendevorhaben. In Sachsen und Sachsen-Anhalt wurden Servicestellen eingerichtet, die Bürger*innenenergieprojekte unterstützen und über die Vorteile von Erneuerbaren Energien vor Ort informieren.

Den kompletten Überblick über die Akzeptanzmaßnahmen in den Bundesländern finden Sie im neuen AEE-Hintergrundpapier, das unter dem folgenden Link zum Download bereitsteht: www.unendlich-viel-energie.de/mediathek/publikationen/akzeptanz-in-den-bundeslaendern.


Kontakt:

Agentur für Erneuerbare Energien
Magnus Doms
Projektleiter
Tel: 030 200535 55
E-Mail: m.doms@unendlich-viel-energie.de