5. Ehrliche Preise
Noch ist die Förderung der Erneuerbaren Energien notwendig. Im Stromsektor sorgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dafür, dass jede Kilowattstunde Elektrizität aus Erneuerbaren Energien zu einem festen Tarif abgenommen wird. Die Bundesregierung senkt wirksam ab 01. Juli 2022 zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgrund der aktuellen Hochpreislage die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) von 3,723 ct/kWh auf 0 ct/kWh.
Kohle, Atomkraft und Co. scheinen allerdings nur auf den ersten Blick günstiger. In Wirklichkeit jedoch erhalten die fossilen und atomaren Industrien staatliche Förderung wie Finanzhilfen, Steuervorteile und anderen Vergünstigungen. Zusätzlich verursachen sie volkswirtschaftliche Kosten durch Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschäden. Die staatliche Förderung von Braun- und Steinkohle sowie Atomenergie belaufen sich jedes Jahr auf einen zweistelligen Milliarden-Betrag. Im Vergleich dazu wurden Erneuerbare Energien in einem Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt mit nur 146 Milliarden Euro staatlich gefördert. Das bedeutet, dass sich konventionelle Energien als die eigentlichen Kostentreiber entpuppen. Wenn konventionelle Energieversorger diese verdeckten Kosten mitberücksichtigen müssten, dann wären Erneuerbare Energien schon längst wettbewerbsfähig.
Eine Berechnung des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) aus
dem Jahr 2021 veranschaulicht die verborgenen Kosten der fossilen und
atomaren Stromproduktion. Der Vergleich einer Kilowattstunde Windstrom,
die umgerechnet 9,0 Cent und den Gesamtkosten einer Kilowattstunde Strom
aus Braun- und Steinkohlekraftwerken für 13,1 bzw. 15,5 Cent, deckt die
versteckten Kosten auf. Auch die Atomenergie wird auf mindestens 14,1
Cent je Kilowattstunde geschätzt. Diese Summen erscheinen zwar nicht auf
der Stromrechnung, müssen aber trotzdem bezahlt werden vom Staat und
den Bürger*innen.
Quellen: Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS)
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