Europäisches Parlament beschließt Verschärfung der CO2-Grenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge
Berlin, 22. November 2023 - Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) begrüßt den heutigen Beschluss des Europäischen Parlamentes zur Senkung der Vorgaben zur Reduktion der CO2-Emissionen bei schweren Nutzfahrzeugen. Dieser Beschluss sei sachgerecht, betont die UFOP unter Verweis auf die Möglichkeit, treibhausgasreduzierte alternative Kraftstoffe wie zum Beispiel Biokraftstoffe oder synthetische Kraftstoffe für die Zielerfüllung einsetzen zu können. Mit Blick auf das beschränkte Mengenpotenzial bei Biokraftstoffen fordert die UFOP eine Biokraftstoffstrategie, die sich auf Anwendungsbereiche konzentriert, die praktisch nicht zu elektrifizieren sind. Dazu gehöre insbesondere der Schwerlastverkehr, aber auch die Land- und Forstwirtschaft. Dieser technologieoffene Ansatz schließt auch die Entwicklung batterieelektrischer Antriebe sowie die Nutzung von Wasserstoff für Brennstoffzellen ein und ermöglicht die Weiterentwicklung von Verbrennungsmotoren, Diese müssten zudem stetig steigende Anforderungen an die emissionsrechtliche Zulassung erfüllen.
Dem heutigen Beschluss zufolge werden die Nutzfahrzeughersteller verpflichtet, die durchschnittlichen CO2-Emissionen bei schweren Nutzfahrzeugen bis 2030 um 45 %, bis 2035 um 65 % und bis 2040 um 90 % zu senken. Die Förderunion begrüßt insbesondere den technologischen Aspekt des Beschlusses, weil sich Deutschland als einer der international führenden Standorte für die Entwicklung der Motoren für Nutzfahrzeugen aus diesem wichtigen Markt nicht verabschieden dürfe. Andernfalls finde diese Entwicklung als politisch gewollte Verlagerung in andere Regionen der Welt statt. Ungeachtet der EU-Politik werden Verbrennungsmotoren auch zur Verwendung alternativer Kraftstoffe weiterentwickelt, betont der Verband. Diese Zukunftsmärkte außerhalb der EU müsse die Politik im Blick behalten. Die UFOP erinnert an die erfolgreiche Initiative des indischen Premierministers Modi zur Gründung der Global Biofuel Allianz im Rahmen des G20-Gipfels Anfang September 2023. Aus der EU sei nur Italien Mitglied. Die Bundesregierung sei in die vorbereitenden Gespräche einbezogen gewesen. Dennoch sei Deutschland dieser Allianz nicht beitreten. Dies müsse dringend korrigiert werden, fordert die UFOP.
Die UFOP nimmt den Beschluss des Europäischen Parlamentes zum Anlass, die immer wieder aufgeworfene Diskussion um die Verwendung von nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse zu hinterfragen. Die UFOP stellt klar, dass mit der Erneuerbare Energien Richtlinie (2018/2001/EU) den aktuellen Änderungen (RED III) die Grundlage für längerfristig verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen wurde. Diese betreffe insbesondere die Regelungen zur Fortführung der Kappungsgrenze von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse und aus Abfällen sowie die Festlegung, dass Biokraftstoffe aus Palmöl in allen Mitgliedstaaten spätestens ab 2030 nicht mehr auf die Quotenverpflichtung angerechnet werden können. Viele Mitgliedstaaten haben diesen Ausschluss bereits gesetzlich verankert, so auch Deutschland mit dem Quotenjahr 2023. Ob auch Sojaöl von einer Verwendung ausgeschlossen werden wird, ist aktuell Gegenstand der Prüfung der EU-Kommission. Auch wenn die Sojapflanze als Ölpflanze bezeichnet werde, betrage der Ölanteil der Sojabohne durchschnittlich 20 %, beim in Europa angebauten Raps dagegen 42 %.
Pressekontakt
Dieter Bockey
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V.
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d.bockey@ufop.de
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