Änderung der 38. BImSchV ignoriert Situation kleiner und mittelständischer Unternehmen

Berlin, 14.11.24: Gestern hat das Bundeskabinetts die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) beschlossen und damit Reglungen zur Stabilisierung der THG-Quote im Kraftstoffsektor auf den Weg gebracht. Demnach darf die Mineralölindustrie in den kommenden zwei Jahren nur noch CO2-Minderungen verwenden, die auch im selben Jahr erzielt wurden. Das Bundesumweltministerium (BMUV) will mit dieser Anpassung in erster Linie den mit Betrugszertifikaten geschwemmten Markt beruhigen. Doch aufgrund der Ausgestaltung der Regelungen und des damit einhergehenden kurzfristigen Preisverfalls sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in besonderer Bedrängnis.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), kommentiert den Kabinettsbeschluss: „Die neu gefassten Regelungen in der 38. BImSchV werden für die Jahre 2025 und 2026 voraussichtlich eine leicht stabilisierende Wirkung auf dem THG-Quotenmarkt entfalten und damit einer Forderung der Branche nachkommen. Dies geht vor allem auf die Nachbesserung des Referentenentwurfs zurück, nach der auch Überhänge aus der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe nicht ins Folgejahr übertragen werden können. Doch lindern diese Maßnahmen lediglich die Symptome, unter denen der Markt leidet! Die massive Übererfüllung der THG-Quote stammt vor allem aus erwiesenermaßen weit überwiegend gefälschten Upstream-Emission-Zertifikaten und vermeintlich fortschrittlichen Biokraftstoffe, welche sehr wahrscheinlich aus umdeklariertem Palmöl stammen. So macht sich die Politik zum Steigbügelhalter des Klimabetrugs!“

Laut Rostek wird aufgrund der aktuellen Regelung vor allem die Lage für kleine und mittlere Unternehmen nun besonders heikel. „Da die redlichen kleinen und mittelständischen Unternehmen als sogenannte Dritte im Sinne der Verordnung ebenfalls keine Überhänge ins Folgejahr übertragen können, sind sie aus Gründen der Liquidität nun gezwungen, ihre Mengen noch in diesem Jahr zu historisch niedrigen Preisen zu verkaufen. Sie sind schlicht nicht in der Lange bis 2027 zu warten. Dies bringt viele bereits unter Druck stehende Unternehmen noch näher an den Rand des Abgrunds“, unterstreicht Rostek.

Rostek hebt hervor, dass die Änderung der 38. BImSchV grundsätzlich nicht die eigentlichen Ursachen des Problems behandelt: „Vorrausetzung für eine langfristige Wirksamkeit der Kraftstoffquote ist ein unverzügliches Ende der Anrechnung zweifelhafter Biodieselimporte sowie der Rückabwicklung nicht existierende UER-Vermeidung. Unser Vorschlag ist daher kurzfristig, mittels eines Zulassungsverfahrens für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe, ein Instrument zu entwickeln, um Betrügereien am Klimaschutz ein für alle Mal zu verhindern. Zeitgleich muss selbstverständlich einen Ausgleichsmechanismus geschaffen werden, mit dem der nicht erfolgte Klimaschutz aus gefälschten UER-Projekten nachgeholt wird,“ schließt Rostek.

Pressekontakt

Gerolf Bücheler
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