Prozesswärmeförderung darf keine weitere Einschränkung der Bioenergie vornehmen
Berlin, 08. Februar 2024 - Heute endet die Stellungnahmefrist für eine Novelle der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Die darin enthaltenen Änderungen, die bereits am 15. Februar in Kraft treten sollen, sehen neue Einschränkungen der Förderung von Biomasse vor.
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kritisiert die geplanten neuen Regelungen: „Für uns ist völlig unverständlich, dass mit der aktuellen Novelle der EEW die Förderung von Bioenergie für die Prozesswärmeerzeugung erneut stark beschnitten werden soll. Dies widerspricht dem politischen Konsens, dass Holzenergie gerade bei der Prozesswärmeerzeugung im Mittel- und Hochtemperaturbereich effizient und nachhaltig eingesetzt werden sollte, wo es sonst keine wirtschaftlich verfügbaren erneuerbaren Alternativen gibt. Die Absenkung der Förderquoten für Biomasseanlagen schadet der Energiewende und nimmt Unternehmen den Anreiz, auf erneuerbare Wärmeerzeugung umzustellen. Auch die im Gebäudeenergie- sowie im Wärmeplanungsgesetz fraktionsübergreifende Einigung zur Technologieoffenheit wird so unterlaufen.“ Bei der aktuellen Novelle der EEW ist vorgesehen, die bisherigen Förderquoten für alle erneuerbaren Energien abzusenken. Dabei ist für Biomasseanlagen jedoch eine Absenkung um 25 Prozentpunkte geplant und für alle anderen erneuerbaren Wärmeerzeuger nur um 5 Prozentpunkte.
Daneben sollen auch die bereits mit der Novelle aus dem letztem Jahr eingeführten Einschränkungen für Biomasse beibehalten werden. Dazu zählt, dass der direkten Elektrifizierung z.B. von Dampferzeugungsprozessen der Vorzug vor Holzenergie gegeben wird, indem zwar die technische Umsetzbarkeit, nicht jedoch die Wirtschaftlichkeit als Fördervoraussetzung von Biomasse gegenüber der Wärmeerzeugung aus Strom gilt. Die Leiterin des HBB erläutert: „Für Unternehmen kann es mit den jetzigen Förderbedingungen betriebswirtschaftlich sinnvoller sein, gänzlich auf eine Umrüstung der Prozesswärmeerzeugung zu verzichten und weiterhin Erdgas zu nutzen, da ein wirtschaftlicher Betrieb der Wärmeerzeugung keine Rolle spielt. Dies ist nicht nur schlecht für den Klimaschutz in der Industrie, sondern auch für den Stellenwert den Wettbewerbsfähigkeit in der Regierung einzunehmen scheint“. Aktuell haben die erneuerbaren Energien an der Prozesswärmebereitstellung lediglich einen Anteil von 6 Prozent.
Auch die Einschränkung auf die ausschließliche Nutzung von holzigen biogenen Rest- und Abfallstoffen kann dazu führen, dass sinnvolle Projekte der Defossilierung und des Klimaschutzes nicht umgesetzt werden. „Ein grundsätzlicher Förderausschluss bestimmter nachhaltiger Holzsortimente ist unsinnig. Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung sollte für die eingesetzten Biomassen als Maßstab gelten, nicht aber ideologiegetriebene Furcht vor einer Übernutzung gewisser Holzsortimente, die durch bereits zahlreiche funktionierende Regelwerke ausgeschossen ist,“ hebt Rostek hervor.
Nicht zuletzt sind auch die Einschränkungen für die Förderung neuer Biogasanlagen derart restriktiv, dass hier auf absehbare Zeit wohl gar kein Fördertatbestand nicht mehr in Anspruch genommen wird.
Die Details zur EEW finden Sie in der Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie.
Pressekontakt
Jörg Schäfer
Fachverband Biogas e.V.
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joerg.schaefer@biogas.org
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