Gebäude-Energie-Gesetz muss breites Spektrum klimaneutraler Heizungskonzepte ermöglichen
„Die Bioenergieverbände begrüßen die gesetzliche Festschreibung der Nutzung von 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Tausch bestehender und beim Einbau neuer Heizungen. Dieser wichtige Schritt hin zur Klimaneutralität ist dringend nötig. Im Gegensatz zum ersten öffentlich gewordenen Entwurf des GEG ist der nun vorliegende Referentenentwurf ein großer Schritt in die richtige Richtung, da eine Reihe unnötiger und klimapolitisch kontraproduktiver Einschränkungen aufgehoben wurde.
Der Wärmesektor weist auch langfristig eine große Heterogenität auf und kann von Gebäude zu Gebäude bzw. Eigentümer zu Eigentümer stark variieren. Daher sollte Gebäudeeigentümern eine möglichst große technische und wirtschaftliche Freiheit gewährt und ein möglichst breites Spektrum an Optionen zur klimaneutralen Gebäudeheizung zur Verfügung gestellt werden, um das hohe Ambitionsniveau des GEG zu erfüllen. Die Bioenergie, die heute circa 84 Prozent der erneuerbaren Wärme bereitstellt, muss dabei eine wichtige Rolle spielen.
Gleichwohl gibt es nach wie vor Korrekturbedarf. Die Bioenergie darf in Neubauten nicht per se ausgeschlossen werden! Gerade in Quartierskonzepten zur gemeinsamen Versorgung von Neu- und Bestandsbauten macht eine solche Regel keinen Sinn. Ein neu gebautes Wohnhaus, das sich in unmittelbarer Nähe zu einem mit Biomasse betriebenen Gebäudenetz befindet, sollte an das Netz angeschlossen werden dürfen, anstatt zwingend ein eigenes Wärmesystem zu installieren.
Nicht zuletzt sollte die Sicherung der Wärmeversorgung aus biogenen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Fokus politischen Handelns liegen. Eben jene Anlagen sind Effizienz-Meister und holen das Maximum an Energie aus der verfügbaren Biomasse heraus. Daher bedarf es zeitnah auch einer Verbesserung der Rahmenbedingungen der Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz.“
Pressekontakt
Bernd Geisen
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Tel.: 0228 8100 259
geisen@bioenergie.de
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