Erfolgsgeschichte EEG - das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Entwicklung des EEG
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das wichtigste Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie im Bereich der Stromerzeugung. Seit Einführung des Stromeinspeisungsgesetzes 1991, das als Vorläufer des EEG gilt, wuchs der Anteil der Erneuerbaren Energien im Stromsektor rapide an. Insbesondere das Inkrafttreten des EEG am 1. April 2000 hat für einen Wachstumsschub gesorgt. Nachdem die Erneuerbaren Energien Ende 2010 einen Anteil von etwa 17 Prozent am Stromverbrauch hatten, wurde 2017 ein Wert von knapp 36,2 Prozent erreicht.
Das EEG hat aber nicht nur den Klimaschutz und die Entwicklung der Erneuerbare-Energien-Branche mit einem hohen Exportanteil vorangebracht. Das Gesetz wurde auch selbst zum Exportschlager. Im Jahr 2017 gab es weltweit in 113 Staaten und Regionen Einspeise- und Vergütungsregelungen (Feed-in-Tariffs), die den Grundprinzipien des EEG in Deutschland ähneln.
Das EEG zeichnete sich in der Vergangenheit vor allem dadurch aus, dass Anlagenbetreibern eine hohe Investitionssicherheit durch eine garantierte Einspeisevergütung und Anschlusspflicht gewährt wurde: Jede Kilowattstunde aus Erneuerbare-Energien-Anlagen musste von den Netzbetreibern abgenommen, vergütet und weiterverteilt werden. Anlagenbetreiber erhielten in der Regel 20 Jahre lang eine technologiespezifische garantierte Vergütung für ihren Strom. Insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen wurde so ein neuer Zugang zum Strommarkt eröffnet.
Innovation durch sinkende Vergütung: Eine regelmäßige Absenkung der Vergütungssätze (Degression) für Neuanlagen übte Kostendruck auf die Hersteller aus. So sind vor allem Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie die Stromerzeugung mit Biogas immer effizienter und kostengünstiger geworden.
Seit 2014 hat es einige Veränderungen im EEG gegeben. An die Stelle der festen Einspeisevergütung ist für die meisten Neuanlagen die Marktprämie getreten, die eine Zuschlagszahlung zum Marktpreis an der Strombörse darstellt. Die Gesamtvergütung, die Anlagenbetreiber erhalten, ergibt sich somit aus dem durch Direktvermarktung erzielten Strompreis zuzüglich der Marktprämie.
Seit 2017 wird die Förderhöhe für große Solaranlagen, Windenergie- und Bioenergieanlagen durch Ausschreibungen ermittelt. Das ist der bisher bedeutendste Systemwechsel bei der Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland seit der Einführung des EEG im Jahr 2000. Wer die Marktprämie für eine geplante Erneuerbare-Energien-Anlage erhalten möchte, muss sich zuvor mit einem Gebot bei der Bundesnetzagentur bewerben. Die Anlagenplaner beziffern in ihrem Gebot jeweils die Gesamtvergütung, die sie für ihre geplante Anlage benötigen. Da die ausgeschriebenen Kapazitäten für neue Anlagen beschränkt sind, haben nur die niedrigsten Gebote eine Chance auf den Förderzuschlag. Die Zuschlagspreise sind seitdem weiter gesunken. Wie sich das neue Förderregime mittel- und längerfristig auf die Akteursstruktur und die Realisierung neuer Projekte auswirkt, muss weiter beobachtet werden.
Keine Belastung der Staatskasse: Die Mehrkosten der regenerativen Stromerzeugung sind keine staatlichen Subventionen, denn sie werden nicht aus Steuermitteln bezahlt. Vielmehr wird die Förderung verbrauchsorientiert über die Stromrechnung umgelegt: Wer viel Strom verbraucht, zahlt auch mehr. Der Aufbau einer sicheren und sauberen Stromversorgung kostet zunächst Geld – aber mit dem EEG werden Ausgaben so gering wie möglich gehalten. Die volkswirtschaftlichen Gewinne durch die Verminderung von Energieimporten sowie die Vermeidung von Klima- und Umweltschäden überwiegen dabei die Förderkosten.
Die EEG-Umlage
Die Finanzierung der im EEG verankerten Förderung der Erneuerbaren Energien wird über die jährlich berechnete EEG-Umlage geregelt. Diese Umlage errechnet sich aus der Differenz zwischen den Vergütungszahlungen für EEG-Strom und den Erlösen, die durch den Verkauf des EEG-Stroms an der Strombörse erzielt werden. Der resultierende Betrag wird nun auf alle Stromkunden gemäß Ihres Stromverbrauchs umgelegt.
Mit dem Anteil der Erneuerbaren Energien ist in den vergangenen Jahren auch die EEG-Umlage gestiegen. Im Jahr 2018 liegt die Umlage bei 6,79 Cent pro Kilowattstunde. Die Höhe der EEG-Umlage wird jedoch nur noch zum Teil durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien beeinflusst. An Bedeutung gewonnen haben vielmehr andere Faktoren, wie etwa geringe Börsenstrom- bzw. CO2-Preise sowie die umfangreichen Ausnahmeregelungen für energieintensive Industrien.
Gemessen an den Gesamtausgaben der Haushalte für Energie sowie am durchschnittlichen Warenkorb der Haushalte macht die Unterstützung des Stroms aus Sonne, Wind, Biomasse, Wasser und Erdwärme jedoch nur einen geringen Teil aus.
Studien zufolge wird die EEG-Umlage nach 2020 sinken, wenn die 20-jährige Vergütungsdauer für die ersten Anlagen ausläuft. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen wird also zunehmend günstiger, während der Preis für fossile Energien tendenziell steigt - und dies sogar ganz ohne die Berücksichtigung externer, das heißt im Marktpreis nicht enthaltener Umwelt- und Klimakosten. Schon heute sind insbesondere Windenergieanlagen an guten Standorten auch ohne Förderung ökonomisch konkurrenzfähig zu neuen Gas- oder Kohlekraftwerken. Mit der EEG-Umlage wurde zudem eine erhebliche technische Weiterentwicklung finanziert, die nicht nur in Deutschland Anwendung findet, sondern insbesondere auch Schwellen- und Entwicklungsländern die Chance auf eine sichere und nachhaltige Energieversorgung eröffnet.
Kosten und Nutzen des EEG
Die Förderung Erneuerbarer Energien gibt es zwar nicht zum Nulltarif, sie sorgt aber auch für erheblichen Nutzen. Klimaschutz, weniger Abhängigkeit von Energieimporten und eine mittelfristig günstigere Stromversorgung als mit teurer werdenden konventionellen Energieträgern sprechen für den Ausbau Erneuerbarer Energien.
Zudem ist die Branche der Erneuerbaren Energien, auch aufgrund des EEG, zu einem hochentwickelten Industriesektor geworden, der eine Vielzahl von Arbeitsplätzen sichert und der vor Ort für eine hohe Wertschöpfung sorgt.
Das EEG produziert damit schon heute volkswirtschaftliche Gewinne.
Mehr Informationen zu Kosten und Nutzen des Ausbaus Erneuerbarer Energien finden Sie auch im Hintergrundpapier "Kosten und Preise von Strom" sowie in der Broschüre "Der volle Durchblick in Sachen Erneuerbare Energien".
Ständige Überarbeitung und Anpassung
Ein weiteres Erfolgsrezept des EEG ist seine Anpassungsfähigkeit. Von Anfang an wurden kontinuierliche Berichts- und Revisionsprozesse im EEG verankert, so dass das Gesetz immer wieder an die dynamische Entwicklung der Erneuerbaren Energien angepasst werden kann. Die letzte große Novelle des EEG ist Anfang 2017 in Kraft getreten. Grundlegende Änderungen betreffen vor allem die obligatorische Direktvermarktung und die Einführung von Ausschreibungsverfahren. Mittelfristig wird es darum gehen, die bisherigen Erfolgsprinzipien des EEG in eine umfassende Systemtransformation des bestehenden Energiemarktes einfließen zu lassen, so dass die Erneuerbaren Energien als Hauptstütze des Stromversorgungssystems zur vollen Geltung kommen.
Weiterführende Informationen:
- Hintergrundpapier Renews Spezial: Kosten und Preise von Strom
- Hintergrundpapier Renews Spezial: 20 Jahre Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien
- Die EEG-Gesetzestexte und mehr auf erneuerbare-energien.de, dem Themenportal des Bundeswirtschaftsministeriums
- Informationsdossier des Bundesverbandes Erneuerbare Energien zum EEG
- EEG-Aktuell - eine Seite des BWE
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