Konzentration statt Wettbewerb: Europäisches Gericht zementiert Vormachtstellung von E.ON
Düsseldorf, 20. Dezember 2023 - Die naturstrom AG bedauert das heutige Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) zur Übernahme der früheren RWE-Tochter Innogy durch E.ON. Das EuG bestätigt darin die Übernahme und damit auch, dass E.ON das Vertriebs-, Netz- und Kundenlösungsgeschäft des RWE-Konzerns gebündelt übernehmen durfte.
„Dies ist ein schlechter Tag für den Wettbewerb“, kommentiert Dr. Kirsten Nölke, Vorständin der naturstrom AG. „Unser Ziel war es, langfristig faire Bedingungen im deutschen Energiemarkt zu sichern, indem eine übermächtige E.ON verhindert wird. Diese Chance wurde leider verpasst.“ Der Öko-Energieversorger hatte sich – genauso wie eine Reihe weiterer unabhängiger Energieversorger – mit zwei Nichtigkeitsklagen vor dem EuG gegen die Freigaben des Megadeals zwischen E.ON und RWE durch die Europäische Kommission gewehrt.
Zum Hintergrund
Im März 2018 hatten RWE und E.ON bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Durch eine Reihe von Geschäften sollte die Stromerzeugung bei RWE und das Netz- und Endkund:innengeschäft bei E.ON konzentriert werden, wobei RWE als größter Einzelaktionär bei E.ON einstieg. Zu der abgestimmten Marktaufteilung gehörte auch die Übernahme des Vertriebs-, Netz- und Kund:innenlösungsgeschäfts des RWE-Konzerns durch E.ON, das einige Jahre vorher in der Tochter Innogy gebündelt wurde. Die Europäische Kommission gab diese Übernahme am 17.09.2019 (Fall M.8870, „E.ON/Innogy“) frei, nachdem sie zuvor bereits am 26.02.2019 die Konzentration der Erzeugung bei RWE gebilligt hatte („RWE/E.ON Assets“).
Beide Freigabeentscheidungen hatte naturstrom unter Verweis auf die negativen Folgen für den deutschen Energiemarkt von Beginn an kritisiert und anschließend auch beklagt.
Die Entscheidung
In seiner Begründung stellt das EuG vor allem darauf ab, dass die Europäische Kommission keine offensichtlichen Beurteilungsfehler bei der Bewertung der Wettbewerbsauswirkungen der Fusion der beiden Marktführer gemacht habe. naturstrom wird die Urteilsbegründung sorgfältig auswerten lassen und anschließend darüber entscheiden, ob man Rechtsmittel einlegen wird.
„Als Pionier der Strommarktliberalisierung sehen wir die beispiellose Marktabdeckung von E.ON mit besonderem Argwohn“, betont naturstrom-Vorständin Kirsten Nölke. „Ein Akteur, der die meisten Netze vereint, über den breitesten Zugang zu Endkund:innen sowie die größte Finanzmacht verfügt, ist nicht gut für den Markt. Er ist weder gut für Wettbewerber noch für die Verbraucher:innen. Vor allem nicht in dieser Zeit, in der alle Innovationskraft benötigt wird, um die Energiewende sektorenübergreifend zum Erfolg zu führen.“
Die Kritik gegen den Megadeal geht weit über die klagenden Energieversorger hinaus. In der Initiative #wirspielennichtmit hat sich ein breites Bündnis aus Akteuren der Energiewirtschaft, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammengefunden. Neben klagenden Unternehmen wie naturstrom gehören dazu mehr als 30 Unternehmen, Verbände, Bürgerenergiegesellschaften und Vereine.
Das Urteil [T-60/21] steht hier zum Download zur Verfügung.
Pressekontakt
Dr. Tim Loppe
naturstrom AG
Tel.: 0211 77900 363
Tim.Loppe@naturstrom.de
www.naturstrom.de
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