Gründe für Ablehnung bzw. Rücknahme von Genehmigungsanträgen
Der Bund-Länder Kooperationsausschuss fasst die von den Bundesländern angegebenen Gründe für die Ablehnung bzw. Rücknahme der Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen zusammen. Am häufigsten werden „Planungsrechtliche Gründe“ genannt, worunter viele verschiedene Fallgestaltungen zusammengefasst werden, die aufgrund mangelnder Daten nicht weiter aufgeschlüsselt werden können. Auch die Kategorie „Sonstige“ wird nicht genauer definiert. Der Denkmalschutz wir als erster konkreter Grund für die Ablehnung von Genehmigungsanträgen genannt. Erst danach folgt der Artenschutz.
Die zentralen Hemmnisse bei der Planung von Windenergieprojekten sind die zu langen und zu komplexen Verfahren. Der komplette Prozess, von der Ersteinreichung des Antrags bis zur Genehmigungserteilung, dauert durchschnittlich etwas mehr als zwei Jahre, manchmal sogar bis zu zehn Jahre.
Die Nutzung der hochaufgelösten Grafik ist kostenlos.
Social Media