UFOP begrüßt Maßnahme zur Betrugsprävention und erwartet Bereinigungseffekt

Berlin, 24.02.2026. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat eine Liste von Ländern veröffentlicht, die der BLE als national zuständiger Stelle ein Zutrittsrecht zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen bei den Biokraftstoffherstellern gewähren. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) begrüßt dies als Beitrag zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung. Gleichzeitig sei diese Positivliste ein aktiver Vertrauensbeweis der aufgeführten Länder in eine nach EU-Recht schrittweise verschärfte Zertifizierung. Die Förderunion erwartet zugleich einen Bereinigungseffekt bei Biokraftstoffherstellern, einschließlich der Problematik der kritisch zu bewertenden und zu kontrollierenden Abfallrohstoffe. Aus Sicht der UFOP ist bemerkenswert, dass Länder wie Brasilien und Singapur nicht sowie Honkong anstelle von China aufgeführt sind. 

Die Veröffentlichung der Länderliste ist im Zusammenhang mit der kürzlich von der BLE erfolgten Mitteilung an Biodieselhersteller und Zertifizierungsstellen zu sehen. Die UFOP begrüßt sehr, dass die nationale Datenbank „Nabisy“ bereits jetzt zur Betrugsbekämpfung abfragt, „ob Vor-Ort-Kontrollen bei letzten Schnittstellen durch eine zuständige Behörde eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union zum Zwecke der Überwachung der Arbeitsweise der Zertifizierungsstellen nach Artikel 30 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 ermöglicht werden“. In der Mitteilung stellt die BLE zugleich klar, dass diese Frage im Falle der Ablehnung des Betretungsrechts durch den Drittstaat automatisch verneint wird, auch wenn der Biokraftstoffhersteller einer Vor-Ort-Kontrolle zustimmen würde. Die UFOP begrüßt auch diese Bedingung, weil das betreffende Land entweder das Betretungsrecht gewährt oder betroffene Biokraftstoffhersteller vom deutschen Markt ausgeschlossen sind. 

Die aktuell noch freiwillige Anforderung der BLE wird zur gesetzlichen Verpflichtung, wenn das zweite Gesetz zur Änderung der THG-Quote in Kraft tritt. Der Bundestag befasst sich in erster Lesung in dieser Woche mit dem Gesetzentwurf. Es wird eine zügige Befassung und Verabschiedung erwartet, so dass dieses Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten kann. 

Deutschland setzt in der EU mit dieser Maßnahme ein wichtiges Signal für die Vermeidung von Betrug und damit in den Vertrauensaufbau der Nachhaltigkeitszertifizierung. Die UFOP erwartet, dass bestenfalls alle Mitgliedsstaaten eine analoge Regelung einführen, die mit Blick auf das bald zu erwartende Scharfstellen der Unionsdatenbank (UDB) von Beginn an im EU-Recht hätte geregelt werden müssen. 

Kontrollanforderungen machen allerdings nur dann Sinn, wenn diese Aufgabe aktiv und umfassend wahrgenommen werden kann. Die UFOP fordert daher von Bundeslandwirtschaftsminister Rainer eine angemessene Aufstockung des Personals im zuständigen Referat der BLE. Auch dies sei eine vorausschauende Maßnahme, denn die Forderungen nach dokumentierten Nachhaltigkeitszertifizierungen nehmen in allen Bereichen zu, siehe die stoffliche Nutzung Nachwachsender Rohstoffe, die bisher nicht so scharf gesetzlich geregelt ist wie die Bioenergie. 


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