Raumplanung und Erneuerbare Energien
Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Rahmen des „Osterpakets“ wurden die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien im Stromsektor erheblich angehoben, um den Pariser Klimazielen gerecht zu werden. Der Beitrag der Erneuerbaren Energien zur Stromversorgung soll demzufolge von derzeit knapp 234 Terawattstunde (TWh) auf bis zu 600 TWh im Jahr 2030 erhöht werden. Insbesondere Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) und Windenergieanlagen an Land weisen ein hohes Ausbaupotenzial auf und stehen daher im Fokus der deutschen Energiewende. Die für die Windenergie benötigten Flächen werden durch die Länder, auf regionaler Planungsebene oder durch die Kommunen identifiziert und ausgewiesen, womit den Bundesländern eine entscheidende Rolle zukommt. Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat die Bundesregierung den Ländern erstmals ein verbindliches Flächenziel für den Ausbau von Windenergie gesetzt: Bis 2027 müssen 1,4 Prozent, bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche ausgewiesen sein. Einige Bundesländer haben bereits bis zu zwei Prozent ihrer Fläche für die Windenergie bereitgestellt. Um die Ziele des Bundes zu erreichen, ist jedoch insgesamt, bundesländerübergreifend noch mehr als eine Verdopplung der Flächenausweisung nötig.
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