Strommarktdesign der Zukunft muss auch steuerbare Erneuerbare Energien integrieren
Berlin, den 06. September 2024 - Heute endet die Stellungnahmefrist zum Optionenpapier „Strommarktdesign der Zukunft“ des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), zu welchem auch die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) eine Stellungnahme eingereicht haben. Kritik erwächst insbesondere an der Aufteilung des Diskussionsprozesses in einen Finanzierungsrahmen für Erneuerbaren Energien und in einen Finanzierungsrahmen für steuerbaren Kapazitäten. Diese Aufteilung wird der spezifischen Rolle der Bioenergie nicht gerecht.
Die Leiterin des HBB, Sandra Rostek, betont: „Es ist sehr zu begrüßen, dass das Ministerium explizit die wichtige Rolle von Bioenergieanlagen als steuerbare Kapazität im zukünftigen Stromsystem anerkennt. Auf dieses Signal hat die Branche lange gewartet. Auch einem vom Ministerium ins Spiel gebrachten Kapazitätsmarkt stehen wir grundsätzlich offen gegenüber. In der im Optionenpapier dargestellten Form, die den Finanzierungsrahmen für Erneuerbaren Energien einem Finanzierungsrahmen für steuerbare Kapazitäten gegenüberstellt, können die einzelnen Optionen jedoch nicht angemessen bewertet werden, da diese die technologischen Spezifika der Bioenergie nicht berücksichtigten. Denn die Bioenergie leistet sowohl als erneuerbare Energie als auch als steuerbare Kapazität einen wichtigen Beitrag für eine klimaneutrale und sichere Energieversorgung.“
Problematisch an den der Ausgestaltung der Optionen ist vor allem, dass Bioenergieanlagen aufgrund des Brennstoffbedarfs auch auf absehbare Zeit höhere variable Kosten als die am Strommarkt in der Regel preissetzenden Erdgaskraftwerke haben werden. Daran können auch mögliche Einnahmen aus einem Kapazitätsmarkt nur wenig ändern, der ausschließlich die Bereitstellung regelbarer Leistung entlohnt. „Aus diesem Grund ist bei Bioenergieanlagen eine zusätzliche Deckung der variablen Kosten notwendig, die über die reinen Strommarkterlöse und gegebenenfalls zusätzlichen Kapazitätszahlungen hinausgeht. Eine reine Refinanzierung ausschließlich über Strommarkterlöse und Kapazitätszahlungen, also ohne Einnahmen aus einer Marktprämie oder ähnlichem, ist auf absehbare Zeit nicht möglich,“ unterstreicht Rostek.
Die Leitern des HBB regt deshalb an, dass es einer über das Optionenpapier hinausgehenden Diskussion bedarf, wie die Überlegungen zum Investitionsrahmen für erneuerbare Energien mit den Überlegungen zum Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten zusammengeführt werden können. Zum Beispiel könnten Bioenergieanlagen in den Investitionsrahmen für erneuerbarer Energieanlagen aufgenommen werden, aber gleichzeitig die Möglichkeit erhalten, an einem gut ausgestalteten Kapazitätsmarkt teilzunehmen.
„Neben allen Gedanken über die zukünftige Ausgestaltung des Strommarktes dürfen jedoch nicht die aktuellen Probleme unserer Anlagenbetreiber übersehen werden! Hunderte Bioenergieanlagen werden in den nächsten Jahren ans Ende ihres 20-jährigen EEG-Vergütungszeitraumes kommen. Aktuell haben diese jedoch aufgrund des geringen Ausschreibungsvolumens keine ausreichend faire Chance auf eine wettbewerbsfähige Anschlussvergütung. Zuvorderst müssen daher vor allem die Diskussionen um EEG-Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) forciert und im Interesse aller Beteiligten abgeschlossen werden, wenn nicht auf absehbare Zeit Dutzende Terrawattstunden vom Netz gehen sollen,“ schließt Rostek.
Pressekontakt:
Bernd Geisen
Geschäftsführer
Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Tel. 0228 / 810 02 59
E-Mail: geisen@bioenergie.de
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