Flächenbereitstellung für Wind und Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Bis zum Jahr 2030 soll rund 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Einen zentralen Beitrag dazu werden Windenergie und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) leisten. Für deren Ausbau müssen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurden den Bundesländern verbindliche Flächenziele vorgegeben. Die Ausweisung entsprechender Standorte schreitet in den meisten Bundesländern voran, Herausforderungen bestehen jedoch insbesondere bei der Umsetzung. So wurde das für 2024 vorgesehene Zwischenziel im Bereich Windenergie mit einem Rückstand von 5,4 GW gegenüber dem angestrebten Wert von 69 GW verfehlt. Zuversichtlich stimmt allerdings die Entwicklung der Genehmigungszahlen. 2024 wurden bundesweit 14,5 GW genehmigt, in 2025 dürfte dieser Wert übertroffen werden.
Für PV-FFA existieren bislang keine vorgegebenen Flächenziele durch den Bund. Der Ausbau erfolgt abhängig von regionalen Flächenverfügbarkeiten, der Wirtschaftlichkeit der Projekte und (soweit erforderlich) kommunalen Planungsentscheidungen. Mit einer installierten Gesamtleistung von fast 100 GW (davon knapp 30 GW aus PV-FFA) wurde der Zielwert von 88 GW für das Jahr 2024 übertroffen. Im Ländervergleich zeigt sich jedoch eine deutliche räumliche Ungleichverteilung des PV-FFA-Ausbaus.
Dieses Hintergrundpapier wurde erstellt mit der Unterstützung der Bundesländer:
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