Erneuerbare Wärme in den Bundesländern
Die Bundesländer und die Kommunen gestalten die Wärmewende entscheidend mit. Die Länder können Bundesgesetze wie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) durch eigene Gesetze und Regelungen ergänzen. Beispielsweise können sie bei der Sanierung von Bestandsgebäuden (das Bundesgesetz regelt nur Neubauten) die Nutzung von Erneuerbaren Energien vorschreiben. Auch das Kommunalrecht liegt in der Verantwortung der Länder – und die konkrete Umsetzung der Energiewende findet schließlich größtenteils in den Kommunen statt. Ein wichtiges Instrument ist hierbei die kommunale Wärmeplanung. Diese strategische Planung ist vor allem dort notwendig, wo Optionen und Maßnahmen für ganze Stadtteile und Quartiere abgeleitet werden und wo zentrale Lösungen über Wärmenetze zum Einsatz kommen sollen.
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