Die Windenergie leistet in Deutschland den größten Beitrag zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Im globalen Maßstab gehört die deutsche Windindustrie zu den Technologie- und Weltmarktführern.
Die Nutzung des Windes als Antriebsenergie hat eine lange Tradition. Windmühlen wurden zum Mahlen von Getreide oder als Säge- und Ölmühle eingesetzt. Moderne Windenergieanlagen gewinnen Strom aus der Kraft des Windes. Sie nutzen den Auftrieb, den der Wind beim Vorbeiströmen an den Rotorblättern erzeugt.
Kommunen und die Träger der Regionalplanung treffen entscheidende Festlegungen für die Windenergienutzung in Regionalplänen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Im Rahmen der Regionalplanung und der Vorschriften für das Zulassungsrecht können Kommunen die konkrete Ausgestaltung von Windenergieprojekten steuern. Sie haben auch die Möglichkeit, von sich aus geeignete Flächen für die Regionalplanung vorzuschlagen. Die notwendigen Abstände zwischen Windenergieanlagen und Bebauung sind durch das Bundesimmissionsschutzgesetz und die dazugehörigen Verordnungen hinreichend festlegt und werden in den Genehmigungsverfahren geprüft. Das immissionsschutzrechtliche Verfahren sichert den Schutz vor Schall und Schattenwurf und bietet allen beteiligten Parteien Rechtssicherheit.
Inwieweit die Windenergie vor Ort eine gute Möglichkeit zur Nutzung Erneuerbarer Energien bietet, hängt von den Standorteigenschaften ab. Moderne Anlagen mit Türmen über 100 Metern ermöglichen heute die Windenergienutzung auch in Regionen, die man vor 15 Jahren noch ausgeschlossen hat. Wie stark der Wind in der Region weht, kann man anhand von Windkarten abschätzen. Diese erstellt zum Beispiel der Deutsche Wetterdienst.
Die Stromerzeugung aus Windenergie hat innerhalb weniger Jahre stark zugenommen. Das Potenzial der Windenergie ist dennoch nicht ausgeschöpft. Vor allem der Austausch älterer Anlagen durch moderne, leistungsfähigere („Repowering“) und die Windenergienutzung auf dem Meer („Offshore“) bieten Perspektiven für den weiteren Ausbau.
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