Clean Industrial Deal ist Schritt in richtige Richtung: Weitere müssen folgen

Berlin, 26.02.2025. Die EU-Kommission hat heute den Deal für eine saubere Industrie (Clean Industrial Deal), einen Aktionsplan für erschwingliche Energie (Affordable Energy Action Plan) sowie zwei „Omnibus“-Vorschläge in den Bereichen Nachhaltigkeit und Investitionen, mit denen EU-Regelungen vereinfacht werden sollen, vorgelegt.

Dazu erklärt Marlene Mortler, Vorsitzende des Bundesverbandes Bioenergie (BBE): „Die heute von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, die Industrie klimaneutral umzubauen und für Unternehmen Erleichterungen bei bürokratischen Anforderungen zu erreichen. Dennoch bleiben die Vorschläge hinter dem zurück, was eigentlich nötig wäre: Der Deal für eine saubere Industrie gibt ein Ziel für eine gesteigerte Elektrifizierungsrate bis 2030 vor und ist damit leider sehr einseitig ausgerichtet. Die EU darf beim klimaneutralen Umbau der Industrie nicht den Fehler machen, nur auf die Karte „Elektrifizierung“ zu setzen, sondern muss auch die Potentiale der Bioenergie berücksichtigen. Gerade im Wärme- und Kraftstoffbereich kann die Bioenergie entscheidend zum Ziel des Deals beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu verringern.“

Zu den vorgelegten „Omnibus“-Vorschlägen für Vereinfachungen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Investitionen schlägt Mortler vor, auch die bei der Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) neu hinzugekommenen bürokratischen Anforderungen im Bereich Zertifizierung kritisch zu prüfen und zu vereinfachen: „Die RED III hatte von Anfang an den Webfehler, dass Zertifizierungsanforderungen verschärft und neue Auflagen eingeführt werden, obwohl die Vorgängerrichtlinie RED II noch nicht einmal komplett umgesetzt war. Die Kommission wäre jetzt gut beraten, diesen Grundfehler zu korrigieren und die RED III deutlich zu entschlacken. Die Absenkung der Größengrenze für die Nachhaltigkeitszertifizierung sollte zurückgenommen werden, ebenso wie die rückwirkende Einführung von Treibhausgasminderungsvorgaben für Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen. Dies würde bei Bioenergieunternehmen für deutliche Entlastungen sorgen. Insgesamt sollte die EU nur das regeln, wo auch ein dringender Regelungsbedarf besteht und nicht wo es „Nice-to-have“ wäre. Die Nutzungsreihenfolge beim Holz sollte deshalb den Marktteilnehmern überlassen bleiben und nicht in einer europäischen Richtlinie vorgegeben werden. Auch bei der Definition von „Rundholz in Industriequalität“ schießt die RED III im Detailierungsgrad weit über das Ziel hinaus und für den Bürokratieabbau und die Reduzierung von umständlichen Dokumentationsanforderungen gilt auch hier „weniger ist mehr“!“ Mortler fordert die Kommission auf, nach den heute vorgelegten Vorschlägen auch den Bürokratieabbau im Bioenergiebereich umfassend zu adressieren.

Gleichzeitig appelliert die BBE-Vorsitzende mit Blick auf die notwendigen Fortschritte bei Transparenz und Rückverfolgbarkeit zur Betrugsprävention bei Nachhaltigkeitsnachweisen, die geplante Einführung der „Unionsdatenbank“ (UDB) nicht zu überstürzen und mindestens bis Januar 2026 zu verschieben.

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