Stärkerer Wettbewerb und mehr Erneuerbare Energien in EU-Ländern mit früher Strommarktöffnung
Mit dem am 29. April 1998 in Kraft getretenen „Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ setzte Deutschland die EU rechtlich vorgegebene Liberalisierung der Strommärkte um. Verbraucherinnen und Verbraucher können seitdem ihren Stromanbieter frei wählen, der Netzzugang für neue Stromanbieter wurde rechtlich verankert. Die Zahl der Stromanbieter hat sich mittlerweile auf bundesweit mehr als 450 erhöht. Ähnlich dynamisch war die Entwicklung in anderen EU-Ländern, welche die Liberalisierung entschlossen anpackten, z.B. in Dänemark, den Niederlanden und Spanien, die jeweils über mehrere Dutzend unabhängige Stromanbieter verfügen.
Die Nutzung dieser Grafik ist kostenpflichtig – außer für Journalist*innen und monetäre Unterstützer der Agentur für Erneuerbare Energien. Diese Gruppen können nach der Registrierung hier einen kostenlosen Zugang zu hochauflösenden Grafiken beantragen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
Social Media