UFOP lehnt Einstufung von Sojabohnen als high-iLUC-Rohstoff ab
Berlin, 04. Februar 2026. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) lehnt die Initiative der EU-Kommission strikt ab, Sojabohnen zukünftig als Rohstoff mit hohem Risiko einer indirekten Landnutzungsänderungen (high-iLUC) einzustufen. Diese sieht der Entwurf für die Änderung der Delegierten Verordnung (EU)2019/807 vor. Die EU-Kommission hat dazu ein öffentliches Anhörungsverfahren eingeleitet. Insbesondere kritisiert die UFOP, dass als Ergebnis der Berechnungen der Anbauausweitung auf Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt die Sojabohne pauschal als “high-iLUC-Rohstoff” eingestuft wird. Dies lehnt die UFOP mit Verweis auf das anzuwendende Verursacherprinzip ab.
Von einer pauschalen Einstufung wäre der Sojaanbau insgesamt – also auch in den USA oder in Europa – betroffen, so die Befürchtung der Förderunion. Mit der Einstufung konterkariere die EU-Kommission die schrittweise verschärften Maßnahmen zu Nachhaltigkeitszertifizierung, insbesondere den datierten Nachweis der Anbaufläche. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse können nach EU-Recht nur dann auf die Klimaziele angerechnet werden, wenn die betreffende Fläche nachweislich bereits vor Januar 2008 als Ackerfläche genutzt wurde. Eine analoge Nachweisregelung sieht die verschobene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vor. Diese Regelungen machten im Falle Soja dann keinen Sinn mehr, stellt die UFOP fest.
Unberücksichtigt bleiben die Konsequenzen einer Einstufung der Sojabohne als Risikorohstoff und nicht von Sojaöl, analog zum Palmöl. Verursacht werde die Ausweitung des Anbaus durch den für die Preisbildung maßgeblichen Anteil der Sojabohne: das Sojaschrot. Die UFOP befürchtet, dass im Falle der pauschalen Einstufung auch für den heimischen und europäischen Sojaanbau eine wichtige Absatzoption im Biokraftstoffsektor entfallen würde. Gleichzeitig ist die Einstufung als Risikorohstoff nicht imagefördernd für die sich ebenfalls in der Entwicklung befindliche nationale und europäische Proteinstrategie, einschließlich der Frage der Treibhausgasbilanzbewertung. Die UFOP fordert die EU-Kommission daher auf, den Entwurf zurückzuziehen und mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden eine Folgenabschätzung zu diskutieren.
Zur Einordnung der Bedeutung von Sojaöl als Biokraftstoff-Rohstoff in der EU weist die UFOP auf die große Bedeutung von Rapsöl hin. Mit einem Anteil von 45 % ist diese Quelle erheblich bedeutender als Sojaöl mit 7%.
Mit einem Ölanteil von durchschnittlich 42 % ist der Biokraftstoffmarkt entscheidend für die Preisbildung beim Raps und damit für die Anbauentscheidung für die Landwirte in Europa. Die UFOP betont, dass der Rapsanbau ackerbaulich Fruchtfolgerestriktionen unterliegt, sodass Raps nur alle 3-4 Jahre auf derselben Fläche angebaut werden kann. Damit leistet Raps als Rotationskultur und als wichtigste europäische Eiweißquelle einen wichtigen Beitrag zur Proteinversorgung und zur Verbesserung der Bodenqualität sowie zur Biodiversität. Eine zunehmende Bedeutung soll zukünftig der Anbau von Sojabohnen einnehmen. Deren Bedeutung als Lieferant, gemessen am Biokraftstoffverbrauch, ist mit 7 % im Jahr 2024 aber vergleichsweise gering. Vor diesem Hintergrund fordert die UFOP eine sachgerechte Ursachenbekämpfung, um weitere Urwaldrodungen möglichst zu verhindern, deshalb müsse das Verursacherprinzip hier ansetzen.
In diesem Zusammenhang erinnert die UFOP daran, dass die statistische Grundlage der Rohstoffanteile je nach Quelle erheblich variiert. Hier bedarf es einer Verbesserung der amtlichen Statistik durch die EU-Kommission. Mit einer auch im Sinne der fundierten Berichterstattung funktionierenden Unionsdatenbank stünden die erforderlichen Daten zur Verfügung.
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