Neue Energiegesetze – und wo bleibt Biogas?
Nach Eckpunkten und Leaks kommen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie inzwischen auch Gesetzesentwürfe. Das Strom-VKG, das GModG, die EEG-Novelle, das Netzpaket haben wichtige, wahrscheinlich existenzielle Folgen für Biogas – und die sind nicht alle positiv. Aber es wird noch daran gearbeitet und schließlich kommen sie auch noch in den Bundestag.
Wo liegen die Knackpunkte? Dazu laden die Flexperten ein zum nächsten
Online-Update: Neue Energiegesetze – und wo bleibt Biogas?
Am Mittwoch, 20. Mai 2026, 08.30 Uhr
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- Was bedeuten die geplanten Änderungen in der Praxis?
- Was lässt sich daran noch ändern? Was wollen erreichen?
- Wie kommt die Biogas-Branche zum Erfolg? Was macht die Kampagne?
- Mit Martin Lass, Elmar Thomassek und n.n. (Bundesverband)
Für diese entscheidende Phase der Gesetzgebung muss mehr getan werden als die „normale“ Lobbyarbeit. Die Geschwindigkeit der Energiewende insgesamt steht auf dem Spiel, damit auch das zukünftige Klima – die Lebensgrundlage aller, aber insbesondere die Zukunft der Landwirtschaft.
Um Biogas in Deutschland abzusichern, reicht die Arbeit unserer Verbände nicht aus; die Ressourcen der Flexperten erst recht nicht. Dagegen kämpfen fossile Wirtschaftsinteressen um ein möglichst langes Überleben, sitzen derzeit an wichtigen Schalthebeln und verfügen über das -zigfache an Mitteln. Die Zukunft von Biogas braucht erheblich höhere Mittel für die politische Interessensvertretung – profitabler kann man Geld nicht investieren! Zu wenig zu tun, wäre ein unsinniges Risiko. Die Flexperten unterstützen daher die zielgerichtete Kampagne: Biogas ist Zukunft 2.0 mit allen Kräften, Rat und Tat.
Die Flexperten empfehlen allen Netzwerkpartnern und Freund*innen des Netzwerks, substanziell in diese Kampagne zu investieren. Erste Netzwerkpartner haben sich teilweise mit fünfstelligen Summen engagiert – danke dafür!
Was wollen die Flexperten und befreundete Verbände mit der Kampagne erreichen? Zusammengefasst, zum Weitergeben im Unternehmen und an interessierte Menschen:
- (EEG) Die anhaltende Blockade beenden. Verteilnetzbetreiber müssen zusätzliche BHKW an Biogas-Speicherkraftwerken oder neue Satelliten unverzüglich ans Netz anschließen – vorrangig von reinen Speichern. An allen NVP mit Kapazitätsbeschränkung ist ein flexibler Einspeisevertrag anzubieten. Sperrzeiten dürfen bis 2.000 Jahresstunden umfassen; in begründeten Fällen mehr.
- (AgNES) Netzentgelte in Gebieten mit hoher EE-Einspeisung sollen räumlich und zeitlich dynamisiert werden, damit Speicherkraftwerke den überschießenden Strom für ihre Wärmenetze nutzen können. (Das Netzentgelt in kapazitätslimitierten Netzgebieten darf maximal die Höhe des Börsenwerts betragen.)
- (EEG) Die Ausschreibungen ab 2027 müssen sichern, dass Betreiber von Biogasanlagen, deren erste Vergütungsperiode endet, ein Angebot für Modernisierung und den weiteren Betrieb machen können:
- 3 – 4 GW installierte Leistung ausschreiben. Alternative: installierte Leistung unlimitiert ausschreiben, bis die erforderliche Bemessungsleistung (von 400 MW/Jahr) erreicht ist.
- Flexibilitätszuschlag auf 130 €/kW anheben (mindestens für das erste MW je Anlagenstandort), Flexibilitätszuschlag auch für Gülleanlagen, Klärgas und Deponiegas anbieten
- Biogas, Biomethan, Wasserstoff und e-Methan gleichstellen. Förderfähige Betriebsstunden einheitlich 500 – 2.920 Betriebsstunden
- Für Anlagen unterhalb Bagatellgrenze Übergangsregelung anbieten; (idealerweise: Kontingentmodell/Mengenmodell mit fester Gesamtzahl der förderfähigen Stunden)
- Anreize für multifunktionale Substrate statt Maisdeckel.
Weitere Empfehlungen: siehe Fachverband Biogas
(Strom-VKG) Wegen Doppelförderungsverbotes im EEG ist das Strom-VKG für Biogas nicht anwendbar. An allen Biogasanlagen mit Stromerzeugung muss auch zusätzliche regelbare Leistung installiert werden, um in den sich verkürzenden Bedarfszeiten einspeisen zu können. Die zusätzliche Kapazität an Biogas-Speicherkraftwerken wird mit dem Flexibilitätszuschlag im EEG gefördert, obwohl sie der zur Versorgungssicherung dient. IM Strom VKG wird hierfür eine Versorgungssicherheits- und Kapazitäts-Umlage sollte daher zeitlich vorgezogen werden, um damit auch finanzieren zu können. Damit würde auch der EEG-Topf (KTF, bzw. der Bundeshaushalt, der das Defizit ausgleichen muss) entlastet und mehr Mittel frei für PV- und Windausbau.
(GModG): Die Grüngasquote muss so gestaltet werden, dass alle grünen Gase erfasst werden, also auch Biogas, das vor Ort verwertet wird, ohne ins Gasnetz eingespeist worden zu sein, Biomethan, e-Methan und Wasserstoff. Die einzuhaltende Grüngasquote sollte auf die THG-Minderung normiert werden und einheitlich für alle Zwecke der Gasverwertung gelten: Wärme, KWK, Kraftwerke, Verkehr oder Industrie. Für Kleinunternehmen als Quotenanbieter muss bis zur Stabilisierung der Marktverhältnisse ein auskömmlicher Mindesterlös garantiert werden.
Netzverfügbarkeit und Kosten des Gasnetzanschlusses sollen für Biomethaneinspeisung, Clusterung von Biogaserzeugungsanlagen für die Biomethaneinspeisung oder für Satelliten-Speicherkraftwerke verlässlich geplant werden.
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