Spitzenjahr der Ölsaatenerzeugung

Berlin, 14. Dezember 2022 - Nach aktuellen Schätzungen des US-Landwirtschaftsministeriums (USDA) wird die globale Erzeugung von Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 2022/23 bei dem Spitzenwert von rund 644,4 Mio. t und damit rund 7 % über Vorjahreslinie gesehen. Die aktuelle Prognose ist damit etwas zurückhaltender als die vorangegangene Schätzung.

Auch die globale Verarbeitung von Ölsaaten steigt nach jüngster Prognose des USDA auf einen Höchstwert von 533,4 Mio. t, das wären rund 21,9 Mio. t mehr als noch im Wirtschaftsjahr 2021/22. Die weltweiten Endbestände belaufen sich voraussichtlich auf 121,4 Mio. t und liegen damit 7,1 Mio. t über dem Niveau des Vorjahres. Der Rekordwert von 134,1 Mio. t aus der Saison 2018/19 wird jedoch deutlich verfehlt. Auch der Welthandel mit Ölsaaten verzeichnet einen voraussichtlichen Zuwachs um 20,3 Mio. t auf 198,3 Mio. t.

Mit ca. 391,2 Mio. t werden im laufenden Wirtschaftsjahr so viele Sojabohnen geerntet wie noch nie. Hingegen dürfte die globale Erzeugung von Sonnenblumenkernen gegenüber dem Vorjahr um 12 % auf 50,7 Mio. t sinken, im Gegensatz zur weltweiten Rapserzeugung, die um 10,4 Mio. t auf 84,3 Mio. t steigen soll. Diese Prognose fußt nach Angaben der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) auf Erntesteigerungen in wichtigen Produktionsländern, insbesondere in Kanada. In Bezug auf die geschätzte Menge an Ölsaaten ist darauf hinzuweisen, dass diese gemäß USDA-Schätzung u. a. auch Erdnüsse (ca. 50,3 Mio. t) und Baumwollsaat (ca. 42,1 Mio. t) berücksichtigt.

Der Anstieg in der Sojabohnenproduktion geht insbesondere auf Landnutzungsänderungen (Urwaldrodung) in Südamerika zurück. Nach einem Report der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aus dem Jahr 2020*) wurde zwischen 1990 und 2020 global eine Fläche entwaldet worden, die größer ist als die EU ist. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) die Anfang Dezember 2022 erzielte Einigung über das sogenannte EU-Lieferkettengesetz für den entwaldungsfreien Bezug, u.a. von Soja und Palmöl. Im Unterschied zur Nachhaltigkeitszertifizierung bei Biokraftstoffen besteht hier die Pflicht des Nachweises für die Flächennutzung ab 2020, bei Biokraftstoffen dagegen ab 2008.

Die UFOP hatte wiederholt die Vorbildfunktion der Erneuerbare Energien-Richtlinie betont bzgl. der Anforderungen an Nachhaltigkeit und Dokumentation, insbesondere des Nachweises der Treibhausgasminderung. Diese betrifft auch die Option der Verwendung von Satellitenbildern. Die UFOP erinnert an das von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) geförderte Vorhaben „GRAS“. Umso mehr muss die Reaktion einiger Politiker des Europäischen Parlamentes verwundern, diese Regelung als „Weltneuheit“ zu bezeichnen. Diese Importbestimmungen sind für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse seit 2008 relevant für den Marktzugang, betont die Förderunion.

Pressekontakt
Stephan Arens
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